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Konzeption

Vorwort des Trägers

Seit September 2022 sind wir Träger der Horteinrichtung an der Luitpoldschule. Hier steht das Kind mit all seinen Besonderheiten, egal welchen Alters, Entwicklungsphase oder familiärer Situation, im Mittelpunkt. Wir möchten die Stärken der Kinder fördern, mit einem offenen Konzept ein soziales Miteinander leben und jedes Kind in der Entwicklung seines individuellen Charakters bestärken. Wir sehen uns als Unterstützer der Familien und wollen durch unser Angebot Betreuungslücken schließen und die Kinder in ihrem Alltag begleiten.


Hort an der Luitpoldschule
Harthauser Straße 3b
83043 Bad Aibling
Kontakt: 08061-9366012

Träger:
FOKUS Familiennetzwerk e. V.
Am Klafferer 1
83043 Bad Aibling

vertreten durch 1. Vorsitzenden: Danny Pfeiffer
Kontakt: verwaltung@fokus-familiennetzwerk.de

Inhaltsverzeichnis

  1. Gesellschaftlicher Auftrag und gesetzliche Grundlagen 1
    1.1 Gesetzliche Grundlagen 1
    1.2 Ausführungen zum §8a SGB VIII 1
    1.3 Beschwerdemanagement 2
    1.4 Rechte der Kinder 3
  2. Entwicklungsaufgaben / Kompetenzen von Hortkindern 4
    2.1 Personelle Kompetenz 4
    2.2 Soziale Kompetenz 5
    2.3 Wissenskompetenz 6
    2.4 Methodenkompetenz / Lernkompetenz 6
  3. Pädagogische Leitlinien – unser Bild vom Kind 6
  4. Werteorientierung in unserer pädagogischen Arbeit 7
  5. Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit 8
    5.1 Sprachkompetenz 8
    5.2 Lebenskompetenzen (Life Skills) 8
    5.2.1 Umgang mit Emotionen und Gefühlen 8
    5.2.2 Kompetenz zur Partizipation und Verantwortungsübernahme 9
    5.2.3 Gestaltung von Übergängen 9
    5.3 Interkulturelle Kompetenz 10
    5.4 Umweltkompetenz 11
    5.5 Medienkompetenz 11
    5.6 Gesundheitskompetenz und Bewegung 12
    5.7 MINT-Kompetenzen 12
  6. Rahmenbedingungen 13
    6.1 Pädagogisches Personal 13
    6.2 Teamarbeit 14
    6.3 Zielgruppe 15
    6.4 Raumkonzept 15
  7. Tagesablauf 17
    7.1 Mittagessen 17
    7.2 Hausaufgabenzeit 17
    7.3 Freispiel 18
  8. Erziehungspartnerschaften 18
    8.1 Elternarbeit 19
    8.2 Kooperation Hort – Grundschule 19
  9. Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsaufgaben 19
  10. Konkrete Regelungen zur Organisation und Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Träger 20
  11. Qualitätsmanagement 20
  12. Nachweis der ordnungsgemäßen Aktenführung (§45 Abs.3 Satz 1 SGB VIII).

  1. Gesellschaftlicher Auftrag
    Der gesellschaftliche Auftrag des Hortes liegt darin, familienunterstützend und familienergänzend zu wirken und die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung zu unterstützen. Die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist oberstes Ziel unserer Einrichtung (vgl. §1 und §22 SGB VIII). Die Berücksichtigung der kindlichen Grundbedürfnisse gilt als Voraussetzung für die Bewältigung der Bildungs- und Entwicklungsaufgaben. Die Aufnahme der Kinder erfolgt unabhängig von ihrer individuellen physischen Entwicklung, Konfession und Nationalität. Unsere pädagogische Arbeit umfasst alle kindlichen Lebensbereiche und steht für Verlässlichkeit und Professionalität, die Vielfalt diverser Lernfelder und die erziehungspartnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrpersonal. Aufgabe der Hortpädagogik ist es, auf die kindlichen Bedürfnisse und Interessen zu achten, daraus gegenwärtige und künftige Erziehungs- und Bildungsziele zu gestalten und die Kinder beim Erwerb der notwendigen Kompetenzen zur Bewältigung von Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. Das kindliche aktive Gestalten der eigenen Welt und der Erwerb der hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten werden von uns impulsgebend begleitet.

1.1 Gesetzliche Grundlagen
Das Grundgesetz legt in Artikel 6 fest, dass die Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen – wodurch die Orientierung an sämtlichen zugehörigen Gesetzen unabdingbar ist. Der Hort an der Luitpoldschule bietet ein familienergänzendes und -unterstützendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot an und gilt somit als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die sich an den Regelungen und Gesetzen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) orientiert. Der Anspruch auf Hortbetreuung für Schulkinder ergibt sich aus §24 Abs. 4 SGB VIII, wobei das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut sein soll. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder wird ab dem Jahr 2026 schrittweise eingeführt. Hinsichtlich der Umsetzung unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit orientieren wir uns am BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz), welches am 1. August 2005 in Kraft getreten ist und seither als Leitlinie hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung für bayerische Kindertageseinrichtungen dient. Damit einher geht der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, welcher im §8a SGB VIII verankert ist.

1.2 Vorgehen bei Verdacht eines Falles von Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII
Unter einer Kindeswohlgefährdung versteht man eine „das körperliche, geistige oder emotionale Wohl des Kindes“ (§ 1666 BGB) betreffende „gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (Urteil Bundesgerichtshof 1957). Kindeswohlgefährdung kann in Form von Vernachlässigung, psychischer Misshandlung, körperlicher Misshandlung oder sexueller Gewalt auftreten. Zeigen sich gewichtige Anhaltspunkte, dass ein Kind, das eine Kindertageseinrichtung besucht, einer solchen Gefährdung in der Familie oder im weiteren sozialen Nahraum ausgesetzt ist, so ist es nach §8a SGB VIII die Pflicht der Kindertageseinrichtung, ihrer Fachkräfte und des Trägers, in diesem Falle tätig zu werden.
Nach dem Wahrnehmen eines möglichen gewichtigen Anhaltspunktes für eine Kindeswohlgefährdung durch eine Fachkraft erfolgen zunächst eine erste Prüfung, Bewertung und das Hinzuziehen mindestens einer weiteren Fachkraft zur kollegialen Beratung (Vier-Augen-Prinzip) sowie die rasche Dokumentation der wahrgenommenen Anhaltspunkte, ehe die betreffende Fachkraft die Leitung über ihre Beobachtung informiert. Leitung und Fachkraft nehmen nun eine gemeinsame Gefährdungseinschätzung vor, anhand derer sie entscheiden, ob ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sofern einvernehmliche Klarheit besteht, dass dies der Fall ist, oder der Verdacht nicht stichhaltig ausgeräumt werden kann, wendet sich die Leitung an die Caritas Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle in Rosenheim, die in Person einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ den weiteren Prozess unterstützt. Diese berät die mit dem Verdachtsfall konfrontierten Fachkräfte und nimmt gemeinsam mit ihnen eine Risikoeinschätzung vor. Stellt sich bei diesem Beratungsprozess heraus, dass ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, so informieren wir als Kindertageseinrichtung die Eltern des Kindes in angemessenem Rahmen über die gemachten Beobachtungen, soweit der wirksame Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt wird. Wir bieten Hilfestellung, wirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin und stellen Informationen zur weiterführenden Unterstützung zur Verfügung mit dem Ziel, zum Wohl des Kindes mit den Eltern gemeinsam eine einvernehmliche, die Gefährdung abwendende Lösung herbeizuführen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine professionelle Haltung gegenüber allen Beteiligten sowie die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes. Stellt sich heraus, dass die Eltern nicht bereit sind, Hilfe und Unterstützung anzunehmen, so dass es absehbar ist, dass die Gefährdung des Kindeswohls nicht abgewendet werden wird, oder herrscht aufgrund besonderer Umstände die Situation eines akuten Handlungsbedarfs (beispielsweise unmittelbar bevorstehender Umzug der Familie in eine andere Stadt, massive Gewalt in der Familie), oder verweigern die Eltern die Zustimmung zur Kontaktaufnahme mit relevanten Dritten (Ärzte, Frühförderung,…), so informieren wir das Jugendamt über die Situation und beziehen es in den Fall ein.

1.3 Beschwerdemanagement
Wir sehen Äußerungen der Unzufriedenheit, Beschwerden, konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge als Ausdruck einer nicht erfüllten Erwartung. Deshalb dienen sie uns als Chance zur Weiterentwicklung unserer Arbeit.
Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, Zufriedenheit (wieder-) herzustellen. Wir als Träger und als pädagogisches Team sind stets offen für Kritik und Beschwerden und nehmen die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern, Eltern und Mitarbeitern ernst, nehmen sie sachlich und nicht persönlich an und legen Wert auf einen achtsamen, respektvollen Umgang. Wir wissen, dass eine gesunde Beschwerdekultur zu den Grundlagen gelebter Partizipation zählt, zu einer gelingenden Bildungs- und Erziehungspartnerschaft beiträgt und wesentlicher Bestandteil für die Sicherung der Kinderrechte und somit des Kinderschutzes ist.
Wir achten darauf, dass es allen Kindern, Eltern und Mitarbeitern bekannt ist, dass sie sich mit Beschwerden an Vertreter des pädagogischen Personals oder des Trägers wenden können. Durch regelmäßigen Austausch mit allen Beteiligten versuchen wir, eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und auszuräumen. Beschwerden können dabei im persönlichen Gespräch, schriftlich, im Rahmen einer Kinder-, Eltern- und Mitarbeiterbefragung oder über geeignete Dritte (z. B. Freunde der Kinder, Elternbeirat, Mitarbeitervertretung) vorgebracht werden. Wir achten auf zeitnahes Erarbeiten von Lösungen oder Verbesserungen und auf transparente Rückmeldung. Ist das Finden einer für alle Beteiligen zufriedenstellenden Lösung nicht möglich, wird ein Gesprächstermin, gegebenenfalls mit einem neutralen Vermittler, vereinbart.
Es ist uns besonders wichtig, sowohl den Kindern als auch den Eltern sowie allen Mitarbeitenden die Sicherheit zu geben, dass sich Kritik und Beschwerden in keiner Weise nachteilig auf das Verhältnis und den Umgang zwischen Träger/Team und der kritisierenden Person auswirken und die Vorgaben zum Datenschutz und zur Verschwiegenheitspflicht eingehalten werden.

1.4 Rechte der Kinder
Die von den Vereinten Nationen beschlossene Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) sowie das deutsche Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) legen besondere, die allgemeinen Menschenrechte ergänzende, Kinderrechte fest. Dies ist erforderlich, da Kinder zwar als Menschen ohne Einschränkung Träger aller Menschenrechte sind, sie dabei jedoch auf Erwachsene angewiesen sind, die die Verantwortung dafür übernehmen, dass Kinder zu ihrem Recht kommen.
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die 54 Artikel aus der Kinderrechtskonvention thematisch zusammenzufassen:

  1. Kinderrechte können in Förderrechte (z.B. Recht auf Spiel und Freizeit, Recht auf Bildung, Recht auf bestmögliche Gesundheitsvorsorge), Schutzrechte (z.B. Recht auf Schutz vor Gewalt, Recht vor wirtschaftlicher Ausbeutung) und Beteiligungsrechte (z.B. Recht auf freie Meinungsäußerung) unterteilt werden.
  2. Der UN-Ausschuss hat vier allgemeine Prinzipien definiert, welche den Artikeln zugrunde liegen: Nichtdiskriminierung (alle Kinder besitzen die gleichen Rechte), Vorrang des Kindeswohls (das Wohl des Kindes muss vorrangig berücksichtigt werden), Recht auf Leben und Entwicklung (alle Kinder sollen die gleichen Chancen besitzen), Recht auf Beteiligung (die Meinung der Kinder soll bei sie betreffenden Entscheidungen berücksichtigt werden)
    Folgende Artikel der UN-Kinderrechtskonvention sind im Kontext Kindertageseinrichtung von besonderer Relevanz: Artikel 2 (Diskriminierungsverbot), Artikel 3 (Wohl des Kindes), Artikel 5 (Respektierung des Elternrechts), Artikel 12 (Berücksichtigung des Kindeswillens), Artikel 18 (3) (Anspruch von Kindern berufstätiger Eltern auf Nutzung von Kinderbetreuungsdiensten und -einrichtungen), Artikel 19 (Schutz vor Gewalt), Artikel 28 (Recht auf Bildung), Artikel 29 (für Bildungseinrichtungen verbindliche Bildungsziele), Artikel 31 (Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung)
    Wir sehen die Kinderrechte als wesentliche Gestaltungsmomente für eine kinderfreundliche und zugleich zukunftsfähige Gesellschaft. In diesem Kontext ist das Ziel unserer pädagogischen Arbeit, dass die Kinder lernen, welche Rechte sie haben, ihre Rechte tatsächlich wahrzunehmen und dabei so zu handeln, dass sie die Rechte ihrer Mitmenschen nicht verletzen. Dabei können sich die Kinder als aktive Mitglieder einer Gemeinschaft erleben, die für die Rechte des Einzelnen eintritt und Mitgestaltung ermöglicht, aber auch Grenzen und Regeln markiert und diese erklärt, was zur moralischen Entwicklung und zur politischen Sozialisation des Kindes beiträgt (Fähigkeit zur demokratischen Teilhabe).

Bei der Umsetzung der Kinderrechte im pädagogischen Alltag handeln wir nach den folgenden Grundsätzen:

  • Alle Kinder haben die gleichen Rechte, unabhängig von Herkunft, sozialem Hintergrund und Entwicklungsstand, kein Kind wird benachteiligt.
  • Das Wohl und die Würde des Kindes sind bei allem vorrangig zu berücksichtigen – jedem Kind soll es gut gehen.
  • Alle Kinder haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
  • Alle Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und sich zu bewegen.
  • Alle Kinder haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu sagen, sich bei allen für sie relevanten Fragen zu informieren und bei den sie betreffenden Entscheidungen mitzubestimmen.
  • Die Interessen, Bedürfnisse, Wünsche und Fragen der Kinder stehen im Vordergrund und prägen den Alltag.
  • Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und darauf, ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend so viel wie möglich zu lernen.
  • Regeln für den Umgang untereinander werden gemeinsam mit den Kindern entwickelt und immer wieder überprüft und besprochen.

Unsere pädagogische Arbeit beruht auf dem Grundsatz eines kooperativen und partnerschaftlichen Erziehungsstils.
Wir begegnen den Kindern nicht ausschließlich als Wissende und Belehrende, sondern als Begleiter eines lebendigen Prozesses. Dieser Entwicklungsprozess wird gleichwertig gestaltet und gründet auf einem partnerschaftlichen und wertschätzenden Umgang.

  1. Entwicklungsaufgaben / Kompetenzen von Hortkindern
    Kernaufgabe unserer pädagogischen Arbeit ist die professionelle Begleitung von kindlichen Entwicklungsprozessen. Wir schaffen die Rahmenbedingungen, dass sich die Kinder die dafür notwendigen Schlüsselkompetenzen aneignen können.

2.1 Personelle Kompetenz
Die Entwicklung personaler Kompetenz bedingt die Vermittlung sozialer Zugehörigkeit, den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zwischen Kindern und Hortfachkräften und die Beteiligung (Partizipation) der Kinder am Hortgeschehen. Folgende Entwicklungsaufgaben unterstützen den Erwerb personeller Kompetenz:

  • Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen und Erwachsenen
  • Positionierung (Rollenfindung) in der Gruppe
  • Artikulation und Behauptung der eigenen Meinung
  • Übernahme von Eigenverantwortung

Eine Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen des Kindes ist notwendig, um die Rolle der pädagogischen Fachkraft als Ansprechpartnerin und Ratgeberin zu bekräftigen. Dabei ist es unsere Aufgabe, dem Kind gegenüber Verständnis zu zeigen, gleichzeitig Orientierung zu bieten und ihm im Umkehrschluss Raum für eigene Handlungen und Entscheidungen zu ermöglichen.
Die Kinder erleben sich besonders während der festgelegten Rituale im Hortalltag als Teil einer Gruppe und erfahren dennoch ein hohes Maß an Selbstwirksamkeit. Jedes Kind wird beim Ankommen im Hort von einem/einer Mitarbeiter*in empfangen, das Kind erlebt sich durch den persönlichen Kontakt als wertvoll und „wird gesehen“. Durch unser offenes Konzept und der damit verbundenen hohen Eigenverantwortung entwickeln und stärken die Kinder ihre personellen Kompetenzen wie z.B. Fähigkeit zur Auswahl von Handlungsalternativen, Selbstwertgefühl, Widerstandskraft und Frustrationstoleranz und die Fähigkeit zum Denken, Handeln und Urteilen.

2.2 Soziale Kompetenz
Soziale Kompetenz gilt als Voraussetzung für das menschliche Zusammenleben. Sie befähigt uns zu einem konstruktiven Miteinander und bedingt eine intensive Beziehungsarbeit, die durch das pädagogische Personal begleitet wird. Die zunehmende Bedeutung von Peergroups bei Schulkindern erfordert ein Umdenken ihrer bisherigen Annahmen hinsichtlich der Regeln des sozialen Miteinanders. Die Kinder sind dazu angehalten, im Alltag und in regelmäßig stattfindenden Kinderkonferenzen gemeinsam Vorschläge und Ideen zum Gelingen des Hortalltags zu entwickeln und ihre Entscheidungen zu begründen. Ein in der Gruppe entwickeltes Regelwerk ist für den Alltag im Hort ebenso notwendig wie das Einfinden des Kindes in seine jeweilige Rolle und die Bereitschaft zum Verhandeln in Konfliktsituationen.
Die Entwicklung einer Streitkultur findet im Hortalltag und unter Berücksichtigung des gemeinsamen Regelwerks statt. Konfliktsituationen werden von den Hortfachkräften wo nötig begleitet und unterstützt, die Kinder werden aber dazu angehalten, selbst eine Lösung für die Konflikte zu erarbeiten.
Auch die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund trägt zur Förderung sozialer Kompetenzen bei (gegenseitige Akzeptanz, jeder hat Stärken und Schwächen, Toleranz und Wohlwollen füreinander).

2.3 Wissenskompetenz
Aufgabe der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte ist die Unterstützung des Kindes im Prozess der Wissensaneignung durch das Thematisieren verschiedener (Vor-)Erfahrungen. Dabei orientieren wir uns am Wissensstand und den Interessen bzw. Neigungen des Kindes. Diese Methode bietet die Möglichkeit neue Zugänge kennenzulernen, die im Familien- oder Schulalltag keine Beachtung finden.
Der Hortalltag bietet vielfältige und differenzierte Lernarrangements. Aufgabe des pädagogischen Personals ist das Aufgreifen von Impulsen zu den verschiedenen Kompetenz- und Interessensbereichen des Kindes. Die Kinder werden dort abgeholt, wo sie stehen, d. h. das pädagogische Personal aktiviert mögliche Vorerfahrungen und knüpft durch „richtige“ Fragestellungen an diesen Punkt an. Ziel ist die Wissenserweiterung (möglicherweise beider Parteien), da die pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft nicht als Lehrender, sondern als Begleiterin bzw. Beobachter*in fungiert.

2.4 Methodenkompetenz/ Lernkompetenz
Lernkompetenz meint die Fähigkeit zu lernen und das Wissen darüber, wie man Wissen erwerben kann. Dabei kommt der Hausaufgabenbegleitung eine grundlegende Funktion zu. Aufgabe des pädagogischen Personals ist es hierbei, das Kind in der Entwicklung eigener Lerntechniken anzuleiten. Des Weiteren wird das Kind motiviert, Fragen zu stellen. Dabei gilt der Grundsatz: Fragende Kinder sind forschende Kinder. Jedes Kind wird mit seinem Anliegen ernst genommen und erhält so die Möglichkeit der selbstgesteuerten Lösung seiner Aufgabe.
Die Begleitung der Hausaufgaben durch das pädagogische Personal sichert eine möglichst konkrete Überprüfung des Wissens- und Entwicklungsstands des Kindes. Im Fall von benötigter Unterstützung oder Hilfestellung orientieren wir uns an diesem aktuellen Stand und wenden für das Kind nachvollziehbare und umsetzbare Methoden an. Ganz nach dem Grundsatz „Hilf mir, es selbst zu tun“
(Maria Montessori), ermutigen wir das Kind während des Prozesses zur Lösungsfindung und fördern somit nach und nach die Entwicklung eigener Lernmethoden.

  1. Pädagogische Leitlinien – unser Bild vom Kind
    Unser Bild vom Kind orientiert sich am Verständnis des Kindes als Individuum. Das Kind wird ganzheitlich betrachtet und unabhängig von seiner physischen Entwicklung, seiner Konfession und Nationalität angenommen. Dabei achten wir im pädagogischen Alltag stets auf die Leitlinien der Reckahner-Reflexionen, die zum Leben, Lernen und Gelingen demokratischer Sozialisation beitragen und somit besonders für pädagogisches Personal in Bildungseinrichtungen unabdingbar sind:

„Was ethisch begründet ist:

  1. Kinder und Jugendliche werden wertschätzend angesprochen und behandelt.
  2. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte hören Kindern und Jugendlichen zu.
  3. Bei Rückmeldungen zum Lernen wird das Erreichte benannt. Auf dieser Basis werden neue Lernschritte und förderliche Unterstützung besprochen.
  4. Bei Rückmeldungen zum Verhalten werden bereits gelingende Verhaltensweisen benannt. Schritte zur guten Weiterentwicklung werden vereinbart. Die dauerhafte Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft wird gestärkt.
  5. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer von Kindern und Jugendlichen. Sie berücksichtigen ihre Belange und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens.
  6. Kinder und Jugendliche werden zu Selbstachtung und Anerkennung der anderen angeleitet.
    Was ethisch unzulässig ist:
  7. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Kinder und Jugendliche diskriminierend, respektlos, demütigend, übergriffig oder unhöflich behandeln.
  8. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Produkte und Leistungen von Kindern und Jugendlichen entwertend und entmutigend kommentieren.
  9. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren.
  10. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen Kindern und Jugendlichen ignorieren.“
    (zitiert aus https://paedagogische-beziehungen.eu/leitlinien/)
    Unser Ziel ist es, das Kind in seinem Alltag zu begleiten, es in seiner Entwicklung zu unterstützen und ihm die bestmöglichen Bildungschancen zu bieten. Die Eigenverantwortlichkeit des Kindes im Alltagsgeschehen ist einer unserer bedeutsamsten Grundsätze und soll das Zugehörigkeitsgefühl des Kindes und sein Erleben von Selbstwirksamkeit stärken. Aufgabe der Hortfachkräfte ist es hierbei, dem Kind einen Vertrauensvorschuss zu gewähren, die Beobachterrolle einzunehmen und nur bei Bedarf impulsgebend zu interagieren.
  11. Werteorientierung in unserer pädagogischen Arbeit
    Werte werden nicht angeboren, sondern vermittelt. Sie sind persönliche, innerliche Einstellungen und prägen unsere individuelle Art des Fühlens, Denkens & Handelns und sind wie Säulen im täglichen Leben. Des Weiteren dienen Sie als Grundlage für eine wertschätzende, respektvolle und achtungsorientierte Umgangs- und Konfliktkultur und geben Orientierung für den Schulalltag/das Berufsleben und beeinflussen somit maßgeblich die Persönlichkeitsentwicklung. Da das Kind auch im Hortalltag durch Erfahrungen, Erlebnisse und Eindrücke mit unterschiedlichen Werten konfrontiert ist und diese nach und nach übernimmt, sind wir uns unserer Vorbildfunktion als pädagogische Fachkräfte bewusst. Wir tauschen uns im Rahmen der Konzeptionsarbeit regelmäßig im Team über unsere persönlichen Werte aus und erarbeiten gemeinsame Leitlinien.
  12. Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit
    Unser pädagogischer Alltag ist klar strukturiert, denn wiederkehrende Abläufe vermitteln Orientierung und Sicherheit. Diese Aspekte bilden den Grundstein für das gemeinsame Tun im Hortalltag und sind die Basis für alle relevanten Bildungsaufgaben für Kinder im Schulalter. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Entwicklung der folgenden Kompetenzen:

5.1 Sprachkompetenz
Innerhalb unserer pädagogischen Arbeit geht es darum Sprachverständnis, Sprechfreude und Ausdrucksfähigkeit situationsorientiert zu stärken. Als besonders wichtig erachten wir die Rolle der pädagogischen Fachkraft als sprachliches Vorbild, ebenso wie die Umsetzung von sprachanregenden Situationen im Alltag.
Im Hortalltag achten wir stets auf die eigene Rolle als Sprachvorbild. Wir sprechen in ganzen Sätzen, achten auf einen anregenden Wortschatz und die Höflichkeitsformen und vernachlässigen dabei nicht die Grundvoraussetzungen für gelingende Kommunikation, d. h. wir halten Blickkontakt und verwenden entsprechende Mimik und Gestik. Im Gespräch mit dem Kind wenden wir bei Bedarf die verbesserte Wiederholung an. Immer öfter kommt es vor, dass Kinder (im Übrigen auch viele Erwachsene) Sätze ohne Verben aussprechen. In einem solchen Fall versuchen wir durch gezieltes Nachfragen das eigentliche Anliegen des Kindes herauszufinden und schaffen somit ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der verschiedenen sprachlichen Bausteine.

5.2 Lebenskompetenzen (Life Skills)
5.2.1 Kompetenz zum Umgang mit Emotionen und Gefühlen
Das pädagogische Personal ist dazu angehalten, Konflikt- und Problemsituationen zwischen den Kindern zuzulassen. Wir bieten den Kindern ausreichend Freiraum selbstbestimmt und selbstständig für sie konforme, gewaltfreie Lösungen zu finden. Bei Bedarf werden die Kinder unterstützt und in der Lösungsfindung angeleitet. Daraus entsteht eine Streitkultur, die dem Kind neue Sichtweisen ermöglicht. Es lernt, für die eigene Meinung einzustehen und dennoch die Bedürfnisse der anderen zu berücksichtigen. Aus der Situation resultierende Gefühle und Emotionen werden behandelt, d. h. bewusst angesprochen. Eine ganzheitliche Betrachtung umfasst den Entstehungsgrund der Emotion [hier am Gefühl „Wut“ verdeutlicht] (Warum bist du wütend?), die Bestimmung der aktuellen Gefühlslage (Wo in deinem Körper spürst du die Wut gerade?) sowie den Prozess des Annehmens und der Bewältigung (Was brauchst du, um mit deiner Wut umgehen zu können?). Das Kind lernt Gefühle zu definieren, sie in ihrer Form zu akzeptieren und nach einer reflektierten Betrachtung auch wieder abgeben bzw. loslassen zu können. Diese Fähigkeiten gelten als Grundvoraussetzung für die nachfolgenden Entwicklungsbereiche zum Erlernen der Lebenskompetenz und beugen gleichzeitig der Entstehung von Gewalt- und Suchtverhalten vor.

Der Umgang mit Emotionen und Gefühlen oder Stresssituationen bedingt ein hohes Maß an Resilienz, auch als Widerstandsfähigkeit oder Frustrationstoleranz bekannt. Ein resilientes Kind kann sich selbst achten und schützen, es zeigt eine positive Haltung gegenüber dem Leben und verfügt über ein Grundvertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Ein resilientes Kind kann bei Bedarf um Hilfe bitten und diese annehmen.
Wir möchten das Kind ein Stück auf seinem Lebensweg begleiten, es unterstützen, bei Bedarf Halt geben und Vorbild sein. In schwierigen Situationen bedarf es stabiler Beziehungen, um die seelische Gesundheit des Kindes zu stärken. Im Hortalltag erfährt das Kind Ermutigung und Anerkennung, um schwierige Situationen zu meistern, negative Gefühle in positive Emotionen umzuwandeln, ein Bewusstsein für Konflikte und ihre Daseinsberechtigung zu erlangen und eigene Strategien zur Lösungsfindung zu entwickeln.

5.2.2 Kompetenz zur Partizipation u. Verantwortungsübernahme
Die tägliche Arbeit mit den Kindern ist Kern unserer pädagogischen Tätigkeiten. Dies bedingt eine Beteiligung der Kinder am Tagesgeschehen ebenso wie die Partizipation in Planungstätigkeiten und –aufgaben. Im Tagesgeschehen obliegt es dem Kind, wo, wann und womit es sich beschäftigen möchte. Durch die verschiedenen Funktionsräume verfügt das Kind über eine große Auswahl an Spielorten – es kann zwischen Bereichen für Ruhe und konzentriertem Arbeiten oder Bewegungs- und Kreativräumen wählen. Das dort geltende Regelwerk wurde gemeinsam mit den Kindern unter der Beachtung raumspezifischer Aspekte erarbeitet und schriftlich festgehalten.
In regelmäßig stattfindenden Kinderkonferenzen (1x/Monat) haben die Kinder die Möglichkeit ihre Meinung kundzutun, Ideen und Kritik einzubringen und lernen die Grundsätze demokratischer Diskussionen und Entscheidungen kennen.

5.2.3 Kompetenz zur Bewältigung von Übergängen
Übergänge bzw. Transitionen sind ein großer Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Kinder im Schulalter haben in der Regel schon einige „große“ Übergänge (Makrotransitionen) hinter sich gebracht: von der eigenen Familie in die Kinderkrippe, danach weiter in den Kindergarten und schließlich gilt es, den Übergang vom Kindergarten in die Schule zu meistern. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch darin, dass das Kind den Schuleintritt größtenteils selbstständig bewältigen muss. Im Gegensatz zum Übergang in die elementare Kindertageseinrichtung gibt es weder in der Schule noch im Hort eine Eingewöhnungszeit, die von den Eltern begleitet wird. Daraus ergibt sich für uns die Aufgabe, das Kind während dieser Phase so gut wie möglich zu unterstützen. Dieser Aspekt wird von uns besonders in der Arbeit mit den Erstklässlern berücksichtigt, d. h. der Übergang von der Schule in den Hort wird bereits im Voraus mit den Eltern besprochen und geplant, notwendige Vorbereitungen werden getroffen und gemeinsam organisiert.
Die Kinder, die nach der Schule unseren Hort besuchen, haben täglich einen weiteren „kleinen“ Übergang (Mikrotransition) zu bewältigen. Ein Vorteil ist die räumliche Nähe der Gebäude. Dennoch bestehen im Hort grundlegende strukturelle Unterschiede: es gilt sich an ein erweitertes Regelwerk, an andere Bezugspersonen und an neue Räumlichkeiten zu gewöhnen. Auch das Gruppengefüge bzw. die Gruppendynamik und die eigene Rolle in der Gruppe kann – schon bedingt durch das offene Konzept – möglicherweise stark von den Gegebenheiten in der Schulklasse abweichen und erfordert ein hohes Maß an Resilienz. Daraus ergibt sich für uns besonders zu Beginn des Schuljahres eine essenzielle Aufgabe: die sensible Begleitung und ganzheitliche Unterstützung des Kindes in seinem individuellen Transitionsprozess.
Beim Ankommen der Kinder im Hort erfolgt eine persönliche Begrüßung und die Dokumentation ihrer Anwesenheit. Um bei Bedarf mögliche besondere Bedürfnisse oder (Ver-) Stimmungen des Kindes zu verstehen, nehmen wir uns dem Kind an und suchen gemeinsam nach Lösungen. Oftmals hilft es auch, lediglich ein offenes Ohr für die persönlichen Anliegen des Kindes zu haben. Die Verabschiedung der Kinder zum vertraglich vereinbarten Betreuungsende erfolgt ebenso persönlich und wird von einer pädagogischen Fach- oder Ergänzungskraft begleitet und dokumentiert.

5.3 Interkulturelle Kompetenz
Die interkulturelle Kompetenz stellt eine Erweiterung der Sozialkompetenz dar und unterstützt das soziale Miteinander von Menschen, die verschiedenen Kultur- und Sprachgruppen angehören. Die Vermittlung von interkultureller Kompetenz hat dabei stets zum Ziel, die eigene Sichtweise als eine Perspektive unter vielen anderen Perspektiven zu betrachten. Der Anstieg der zu betreuenden Kinder mit Migrationshintergrund in Horten während der letzten Jahre muss in der Hortpädagogik insofern Beachtung finden, um der Entstehung und Verfestigung von Vorurteilen entgegenzuwirken. In unserem Hortalltag bedeutet dies die Umsetzung einer interkulturellen Arbeit, die auf die Entwicklung von Toleranz, Empathie und Kooperationsfähigkeit abzielt. Die Basis der interkulturellen Erziehung bieten die verschiedenen Sprachen, Kulturen, Religionen und Familiensituationen der zu betreuenden Kinder. Ziel ist es, gemeinsam mit den Kindern eine Kulturpädagogik zu entwickeln, die eine Erziehung zu kultureller und sprachlicher Aufgeschlossenheit ermöglicht und so ein Bewusstsein für die Eigenständigkeit und Wertschätzung anderer Kulturen, Religionen und Sprachen schafft.
Wir betreuen im Hort Kinder aus vielen verschiedenen Herkunftsländern. Ein Teil der Kinder kommt aus Kriegsgebieten. Wir begegnen allen Kindern unabhängig von ihrer Herkunft mit einer offenen, neutralen, respektvollen und aufgeschlossenen Haltung und nehmen sie so an wie sie sind. Persönliche Anliegen und Bedürfnisse werden von uns ernst- und wahrgenommen. Wir schenken der Individualität der Kinder Beachtung und geben ihnen die nötige Aufmerksamkeit. Im Weiteren haben wir den Entwicklungsstand und die individuelle Lebenssituation des Kindes im Blick, tauschen Beobachtungen und Erfahrungen im Team aus und vollziehen bei Bedarf kollegiale Beratungen. Im Alltag wenden wir die „alltagsintegrierte Sprachförderung“ an, d. h. wir erweitern und stärken die Sprachkompetenz des Kindes durch Spiele und eine bewusste sprachliche Begleitung im Tagesgeschehen. Ein Teil der Sprachförderung findet während der betreuten Hausaufgabenzeit statt. Wir bieten ein interdisziplinäres Team, das nicht nur über unterschiedliche Qualifikationen verfügt, sondern ebenso Mitglieder aus unterschiedlichen Herkunftsnationen beherbergt. Wir sehen es als bereichernd an, den Kindern durch unsere eigene Individualität hinsichtlich Herkunft und Qualifikation mit einer großen pädagogischen Vielfalt zu begegnen.

5.4 Umweltkompetenz
Umweltkompetenz meint die Fähigkeit einen schonenden und rücksichtsvollen Umgang mit den uns umgebenden Lebewesen und den natürlichen Lebensgrundlagen zu pflegen. Unsere Erziehungsarbeit umfasst die Reflexion des eigenen Lebensstils, die Auseinandersetzung mit persönlichen Werten und das eigene Handeln im Kontext der Umweltkompetenz. Verstärkend nehmen wir unsere Vorbildfunktion in diesem Kontext wahr und versuchen entsprechende Verhaltens- und Handlungsweisen, die das Umweltbewusstsein stärken, in den Hortalltag zu integrieren, ein erweitertes Bewusstsein bei den Kindern zu schaffen und gemeinsam erarbeitete Methoden umzusetzen.
Im Hortalltag achten wir besonders auf unsere Vorbildfunktion. Wir gehen achtsam mit den uns umgebenden Dingen im und um den Hort um. Die Kinder sind ebenso wie wir dazu angehalten, den Restmüll von Papiermüll zu trennen. Während des Mittagessens achten wir darauf, dass keine Lebensmittel weggeworfen werden (z.B. durch „Probierportionen“).

5.5 Medienkompetenz
Die Medienerziehung zielt darauf ab den Kindern alle notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln um verschiedene Medienkanäle als auch deren Inhalte kompetent und vor allem kritisch zu nutzen sowie mit und in diesen Kanälen zu agieren. Dieser persönliche Nutzen kann für das Kind in der Information, Unterhaltung und Bildung begründet sein oder zur Umsetzung eigener Ideen dienen. Auch die Beteiligung am gesellschaftlichen Leben wird durch die Verwendung von Medien unterstützt. Demnach gilt die Vermittlung von Medienkompetenz als ein Bildungsziel unserer pädagogischen Arbeit. Dazu zählt das Integrieren verschiedener Medien in den Alltag und die selbstbestimmte Nutzung dieser Produkte durch die Kinder. Die geeignete Ausstattung ist eine Voraussetzung für die Stärkung von Medienkompetenz.
Der Hort verfügt über eine große Auswahl an Bilder-, Geschichts-, Sach- und Fachbüchern zu verschiedenen Themenbereichen. Ein Teil der Bücher befindet sich im Regal unserer Lese-Oase, der Großteil ist jedoch im Lager verstaut. Wir achten darauf, dass die Auswahl stets an die Interessen der Kinder angepasst werden kann und tauschen die Bücher gegebenenfalls mithilfe der Kinder aus. Es stehen Tablets und Lautsprecherboxen in mehrfacher Ausführung sowie ein Radio zu Verfügung, im Kreativraum und Bistro wird gerne Musik gehört. Es ist geplant, die Tablets auch im MINT-Bereich mehr einzusetzen, dazu bilden sich die Mitarbeiterinnen gerade weiter. Des Weiteren befindet sich ein Beamer im Bistro, dieser wird beispielsweise innerhalb der Ferienbetreuung für das Zeigen von Filmen genutzt. Gelegentlich kommt es vor, dass die Kinder im Alltag Fragen haben, die auch vom Hortpersonal nicht beantwortet werden können. An dieser Stelle werden gerne die Tablets zu Hilfe genommen, um im Internet nach entsprechenden Antworten zu suchen.

5.6 Gesundheitskompetenz und Bewegung
Der Bereich Gesundheit und Bewegung umfasst in unserer pädagogischen Arbeit die Vermittlung verschiedener Kompetenzen. Hierzu zählen unter anderem das Bewusstsein über eine ausgewogene Ernährung und die positive Wirkung ausreichender Bewegung – im Idealfall an der frischen Luft. Die Umsetzung dieser beiden Faktoren ist uns im Alltag ein großes Anliegen. Hinzu kommt die Verantwortung des pädagogischen Personals, die Rolle als Vorbild in diesem Kontext wahrzunehmen.
Bei der Auswahl des Mittagessens wird auf die Ausgewogenheit zwischen Nach – und Vorspeisen (meist Salat oder Suppe) sowie vegetarischen und Gerichten mit Fleisch oder Fisch geachtet.
Für den kleinen Hunger am Nachmittag gibt es das „Obst- und Gemüseschwein“. Die Eltern schmeißen Geld in das Sparschwein, von diesem wird dann vom pädagogischen Personal (wenn möglich gemeinsam mit den Kindern) Obst und Gemüse für einen gesunden Nachmittagssnack eingekauft.
Die Möglichkeit, sich im Garten zu bewegen und auszutoben, wird jeden Tag angeboten und die Kinder werden von uns ermutigt, diese auch zu nutzen.

5.7 MINT-Kompetenzen
Zu Beginn gilt es, den Begriff „MINT“ näher zu erläutern. Dieser steht für jene Kompetenzen aus den folgenden Fachbereichen: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Die Stärkung dieser Kompetenzen ist ein Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Ein Teil der MINT-Kompetenzen kann mithilfe anderer Entwicklungsbereiche ergänzt werden, wie etwa durch die bereits erwähnte Vermittlung von Medien- und Umweltkompetenz. Dennoch ist es Aufgabe des pädagogischen Personals, Impulse aus den MINT-Bereichen wahrzunehmen, die Neugierde durch bewusste Fragestellungen zu verstärken und die Thematik gemeinsam mit den Kindern zu vertiefen. Auch für diesen Bereich gilt eine offene und forschende Haltung von Seiten der pädagogischen Fachkraft, die die Kinder in ihrem Tun beobachtet, begleitet und unterstützt und so zur Stärkung der MINT-Kompetenzen beiträgt.
In unserem eigens dafür eingerichteten MINT-Raum werden täglich wechselnde Angebote mit Inhalten aus den verschiedenen Fachbereichen angeboten (z.B. mikroskopieren, Schwimmversuche, optische Täuschungen etc.)
Im Foyer befindet sich eine Bau- und Konstruierecke mit Lego, Playmobil und Kapla. Diese ist während der gesamten Betreuungszeit für alle Kinder frei zugänglich.

  1. Rahmenbedingungen
    Die Rahmenbedingungen nehmen erheblichen Einfluss auf die Umsetzungs-möglichkeiten der oben aufgeführten pädagogischen Schwerpunkte. Gerade in Zeiten des massiven Personalmangels wird einmal mehr deutlich, wie sehr die Qualität und grundsätzlich die Ausübung pädagogischer Arbeit von den sie umgebenden Rahmenbedingungen abhängt. Projektarbeit ist beispielsweise nicht möglich, wenn 50% des Personals im Krankenstand sind. Außerdem kann fehlendes bzw. nicht vorhandenes Lernmaterial dazu führen, dass einzelne Kompetenzbereiche nur wenig gestärkt werden können. Ein Haus, das nicht genügend Platz für alle Kinder und ihre Bedürfnisse bietet, verwehrt sowohl den Pädagog*innen als auch den Kindern eine Lern- und Arbeitsumgebung, die sie ganzheitlich zufriedenstellen wird. Wir sind darauf bedacht, unsere pädagogische Arbeit stets zur Zufriedenheit aller Kinder und Eltern zu gestalten und die Rahmenbedingungen im Rahmen unserer Möglichkeiten auf positive Weise mitzugestalten.

6.1 Pädagogisches Personal

„Wenn wir bei einem Kind etwas ändern wollen, sollten wir zuerst prüfen, ob es sich um etwas handelt, das wir an uns selbst ändern müssen.“
Psychoanalytiker Carl Gustav Jung

Der Hort bietet Platz für bis zu 75 Kinder im Grundschulalter. Unser Team setzt sich aus derzeit sechs pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften mit diversen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen zusammen. Auch haben wir im Team eine gute Mischung aus gerade erst ausgelernten Kolleginnen und erfahrenen Pädagoginnen, was wir als sehr bereichernd empfinden.
Handlungskompetenz und Fachwissen gelten als Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der Erziehungs- und Entwicklungsaufgaben im Kontext des Bildungsauftrags. Des Weiteren verfügt das pädagogische Personal über die sogenannten Schlüsselkompetenzen. Eine Weiterentwicklung des Hortes im Team und mit den Kooperationspartnern bedingt ein hohes Maß an Kommunikations-, Beziehungs-, Kritik- und Konfliktfähigkeit.
Das pädagogische Team wird von zwei Küchenkräften unterstützt, die sich um die Ausgabe der Speisen sowie die Reinigung der Küche und aller benötigten Materialien kümmern.
In unserer Einrichtung kann das begleitende Praktikum in der Kinderpflegerinnenausbildung sowie das SEJ und das Anerkennungsjahr in der Erzieherinnenausbildung abgeleistet werden. Selbstverständlich sind auch andere Praktikantinnen jederzeit herzlich willkommen. Die Praktikantinnen bereichern unser Team und bringen neue Ideen & Impulse mit, was sich positiv auf die Qualität unserer Arbeit auswirkt.

6.2 Teamarbeit
Unsere Zusammenarbeit im Team baut auf einem kooperativen und wertschätzenden Umgang miteinander auf. Ein respektvoller Umgang innerhalb des Teams und ein offener Austausch über alle Belange und Themen der Einrichtung sind uns sehr wichtig. In den wöchentlichen Teambesprechungen diskutieren wir über pädagogische Inhalte und besprechen Organisatorisches. Probleme und Konflikte werden konstruktiv geklärt und es wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Wir begegnen uns mit Offenheit, Humor und Mitgefühl.
Folgende Inhalte/Vorstellungen von Teamarbeit wurden im Team gemeinsam erarbeitet:
Respekt & Toleranz
Zuverlässigkeit
Kommunikation
Zusammenhalt
Hilfsbereitschaft
Vertrauen
Füreinander & miteinander
Informationsaustausch
Fachlicher Austausch
Akzeptanz verschiedener Meinungen
Offenheit & Ehrlichkeit
Empathie
Wertschätzung
Professionalität & Fachwissen
6.3 Zielgruppe
Das pädagogische Angebot des Hortes richtet sich überwiegend an die Kinder, die die Luitpold-Grundschule in Bad Aibling besuchen, es können aber auch Kinder von anderen Schulen aufgenommen werden. Die Kinder befinden sich in den Jahrgangsstufen eins bis vier und sind in der Regel sechs bis zehn Jahre alt. Ihre Interessen, Bedürfnisse und Lebenslagen sind maßgeblich für die Gestaltung und Weiterentwicklung des pädagogischen Hortalltags. Wir orientieren uns im Alltag an den folgenden kindlichen Bedürfnissen.

  • Gemeinschaft
  • Geborgenheit
  • Aktivität
  • Kreativität
  • Ruhe
  • Bewegung

6.4 Raumkonzept
Der Hort an der Luitpoldschule erstreckt sich über zwei Etagen. Das Außenbild ist geprägt durch die Holzfassade und die großzügig angebrachten Fensterelemente. Durch die Bauweise des Hauses aus Holz und die lichtdurchfluteten Räume entsteht bereits beim Betreten des Gebäudes eine wohnliche Atmosphäre.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Eingangsbereich, der zum Empfang der Kinder und Eltern dient. Neben dem Empfangstresen befinden sich dort verschiedene Informations-Elemente. Rechterhand des Eingangsbereichs befindet sich die Garderobe der Kinder. Auf der linken Seite befindet sich ein großzügig gestaltetes, behindertengerechtes Personal-WC. Vom Eingangsbereich gelangt man durch eine Glastür in das Foyer. Dort fallen einem zuerst die großzügige Holztreppe und die imposante Fensterfront auf der anderen Seite des Raumes ins Auge. Vom Foyer aus ist der MINT-Raum erreichbar, ebenso wie der Personalraum und das Büro der Einrichtungsleiterin. Des Weiteren findet man vom Foyer aus den Weg ins Bistro, welches sich nur durch eine mobile Glaswand abgrenzt und somit die Möglichkeit bietet, den Raum bei Bedarf noch weiter zu vergrößern. Angrenzend an das Bistro befindet sich die Küche sowie ein kleiner Abstellraum. Das Obergeschoss ist über die Treppe zu erreichen. Im Obergeschoss befinden sich die Toiletten für Jungen und Mädchen, die durch einen Vorraum zu erreichen sind. In diesem Vorraum befinden sich die Schulranzenfächer. Vom Vorraum aus gelangt man in den Flur. Der Flur führt in einen abgetrennten Bereich, in dem ein Sofa zum Lesen und Ausruhen einlädt. Von dort aus gelangt man in den Kreativraum und in den Chillex-Raum, auch das Lager ist von dort aus zu erreichen. Außerdem befinden sich im Obergeschoss zwei Hausaufgabenräume, die zu einem großen Bewegungsraum umfunktioniert werden können.
Das Raumkonzept orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder nach Gemeinschaft, Geborgenheit, Aktivität, Kreativität, Ruhe und Bewegung. Der Ansatz der situations- und bedürfnisorientierten Hortarbeit bedingt die Öffnung der Räume und schafft damit ein möglichst großes Bildungs- und Lernangebot, das den Kindern frei zur Verfügung steht.
Das Gebäude verfügt über verschiedene Funktionsräume, die dieses ermöglichen. Durch mobile Trennwände in Bistro und Multifunktionsraum können die Räume individuell und situationsorientiert genutzt werden.
Nachfolgend sind die genaue Funktion und aktuelle Nutzung der Räumlichkeiten aufgeführt:

 Foyer: Im Foyer befindet sich direkt an der Fensterfront die Bauecke, die sich täglich großer Beliebtheit erfreut. Des Weiteren bietet der große Raum einen Kicker und ein Puppenhaus zum Bespielen.

 Bistro: Die Kinder essen zu Mittag und nutzen diesen Bereich als Treffpunkt für gemeinsame Spiele, Kontakte und Gespräche. Auch Tischspiele stehen im Bistro zur Verfügung.

 MINT-Raum: Im MINT-Raum finden verschiedene angeleitete Angebote in den MINT-Bereichen statt. Auch Fachliteratur zum Thema steht den Kindern bereit.

 Kreativraum: Die Kinder gestalten und werken mit verschiedenen Materialien wie Wasserfarben, Papier, verschiedenen Stiften, Holz, Verpackungen, Naturmaterialien und vielem mehr. Es werden Bastelideen angeboten, die von den Kindern nach Belieben wahrgenommen werden können.

 Chillex-Raum: Hier werden verschiedene freiwillige Aktivitäten angeboten & Projekte durchgeführt (bspw. Thema Achtsamkeit, Traumreisen, Yoga). Des Weiteren kann der Raum als Rückzugsort für einzelne Kinder oder Kleingruppen genutzt werden.

 Multifunktionsraum/Bewegungsraum/Hausaufgabenraum: Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in einem der beiden Räume. Zugleich kann der Raum zu einem großen Bewegungsraum umfunktioniert werden. Den Kindern stehen verschiedene Sportgeräte und Spielsachen zur Verfügung.

 Vorplatz/Garten: Der großzügige Außenbereich mit Wiese und Asphaltplatz bietet den Kindern verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, wie z.B. Tischtennis spielen, klettern, schaukeln, Trampolin springen und Fußball spielen. Ein asphaltierter Weg lädt zur Nutzung der Fahrzeuge ein. Es gibt verschiedene Sitzgelegenheiten und einen großen Pavillon.

  1. Tagesablauf
    Die Kinder entscheiden selbstständig über ihren Tagesablauf im Hort und teilen sich ihre Zeit frei ein. Das pädagogische Personal achtet darauf, dass jedes Kind seine Hausaufgaben erledigt und zu Mittag isst und nimmt ansonsten eine offene, beobachtende und bei Bedarf unterstützende Haltung ein.

7.1 Mittagessen
Das warme Mittagessen wird von der Firma „Oskar Kochhaus“ geliefert und kann von den Familien über die Kitafino-App bestellt werden. Die Kinder, die kein Mittagessen gebucht haben, essen ihr mitgebrachtes Essen.
Das Mittagessen kann in der Zeit zwischen 11.15 Uhr und 13.45 Uhr eingenommen werden und die Kinder entscheiden entsprechend ihrer Bedürfnisse, wann sie essen möchten.
Die Essenzeit wird von einer pädagogischen Kraft begleitet, diese achtet auf die Einhaltung von Verhaltensregeln während des Essens und hält die Kinder dazu an am Ende ihrer Mahlzeit ihr Geschirr und Besteck auf den dafür vorgesehenen Wagen zu räumen. Ebenfalls achtet sie darauf, dass keine Lebensmittel verschwendet werden.
Die über die Mittagszeit anwesende Küchenkraft teilt das Essen an die Kinder aus und kümmert sich um das anfallende Geschirr.
An den Geburtstagen der Kinder wird ein Tisch mit Lichterketten, Kerzen und Servietten eingedeckt, an dem das Geburtstagskind mit seinen Freunden sitzen darf. Wenn das Kind möchte, kann es im Anschluss mitgebrachte Süßigkeiten an die anderen Hortkinder verteilen.

7.2 Hausaufgabenzeit
Die Hausaufgaben nehmen einen bedeutenden Anteil in unserem Hortalltag ein. Für die Erledigung ihrer schriftlichen Hausaufgaben steht den Kindern montags bis donnerstags der Zeitraum von 11.15 Uhr – 15.15 Uhr zur Verfügung. Im ersten Stock befindet sich der Multifunktionsraum, welcher in seiner Hauptfunktion als Hausaufgabenraum genutzt wird. Unsere Ziele der Hausaufgabenbetreuung sind die Hinführung zur selbstständigen Arbeit, die Begleitung und Hilfestellung bei der Erledigung sowie die Unterstützung einer schrittweisen Steigerung der Konzentrationsfähigkeit. Uns ist wichtig, eine ruhige Atmosphäre zu schaffen, so dass sich jedes Kind auf seine Arbeit konzentrieren kann. Jedes Hausaufgabenzimmer ist während der Hausaufgabenzeiten mit einer pädagogischen Kraft besetzt, auf die das Kind bei Fragen oder anderen Anliegen jederzeit zurückgreifen kann. Am Freitag ist hausaufgabenfreie Zeit. Unser Ziel ist es diese freie Zeit für Aktivitäten, Freizeitangebote und Ausflüge zu nutzen. Um den Kindern, die ihre Hausaufgaben gern unbedingt auch am Freitag gleich nach der Schule erledigen möchten, diese Möglichkeit zu bieten, besteht grundsätzlich auch freitags die Möglichkeit in ruhiger Atmosphäre die Hausaufgaben zu erledigen. Freitags sind die Kinder dabei jedoch auf sich allein gestellt, d. h. es kann aus personellen Gründen keine Unterstützung der Hausaufgaben erfolgen. Grundsätzlich sind die Kinder dazu angehalten, im Sinne der Stärkung der Selbstständigkeit ihre Hausaufgaben möglichst selbstbestimmt und vollständig zu erledigen – wir kontrollieren keine Hausaufgabenhefte oder Ähnliches. Die endgültige Kontrolle hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit der im Hort erledigten Hausaufgaben obliegt den Eltern.

7.3 Freispiel
Die verbleibende Zeit abzüglich des Mittagessens und der Erledigung der Hausaufgaben steht den Kindern frei zur Verfügung. Jedes Kind hat die Möglichkeit von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen und sich entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse im Innenbereich oder Außengelände zu beschäftigen.
Die Hausaufgabenräume können durch eine Öffnung der Trennwand zu einem großen Bewegungsraum umfunktioniert werden. Somit besteht die Möglichkeit, dass gemeinsame Tänze, sportliche Aktivitäten oder andere Bewegungsangebote stattfinden können. Ebenso befindet sich im ersten Stock ein Kreativraum, der zum Basteln, Werken und Gestalten zur Verfügung steht. Dort können die Kinder ihrer Kreativität und Fantasie mit all ihren Sinnen freien Lauf lassen. Im anliegenden Zimmer befindet sich der atmosphärische und gemütlich gestaltete Rückzugsraum. Im Erdgeschoss gibt es die Möglichkeit, im MINT-Raum zu forschen und Neues zu entdecken. Die Bauecke im Foyer lädt zum Konstruieren und Gestalten ein, dabei sind den Kindern wenig Grenzen gesetzt. Ebenfalls im Foyer befindet sich der Kicker und ein Puppenhaus. Das Bistro ist ein Treffpunkt für gemeinsame Tisch- und/oder Kreisspiele, um Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen. Im Garten können die Kinder ihren Bewegungsdrang ausleben und sich beim Fußball oder anderen Spielen austoben.
In den Ferien bieten wir verschiedene Aktivitäten und Ausflüge an, wir besuchen Museen, Zoos, gehen Minigolf spielen und wandern oder vertreiben uns die Zeit im Hort beim gemeinsamen Kochen und Backen.

  1. Erziehungspartnerschaften
    Die Erziehungspartnerschaften zwischen pädagogischem Personal und den Erziehungsberechtigten der zu betreuenden Kinder gilt als besonders bedeutungsvoll für den Verlauf der kindlichen Entwicklung. Erfolgreiche Erziehungspartnerschaften sind geprägt durch einen regelmäßigen Austausch und eine gelungene Kommunikation über Handlungsmöglichkeiten, die sich stets am Wohle des Kindes orientieren. Ebenso nimmt die Zusammenarbeit zwischen pädagogischem Personal und Lehrkräften Einfluss auf die Entwicklung der Kinder. Im Folgenden wird erläutert, wie sich die Erziehungspartnerschaften zwischen den drei Komponenten in unserer Einrichtung gestalten.

8.1 Elternarbeit
Um eine vertrauensvolle Basis für die Erziehungspartnerschaft herzustellen, findet ein Großteil der Kommunikation über den Entwicklungsverlauf der zu betreuenden Kinder durch persönliche Gespräche zwischen pädagogischem Personal und Eltern statt. Dies umfasst sowohl das klassische Tür- und Angelgespräch beim Abholen der Kinder als auch themengebundene Elterngespräche, die bei Bedarf seitens der einzelnen Erziehungsparteien eingefordert werden können. Alternativ zum persönlichen Gespräch bietet sich die Option, die erziehungspartnerschaftliche Interaktion telefonisch oder via Mail herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten.
Die Einrichtungsleiterin bietet jeden Mittwochnachmittag eine Leitungssprechstunde an – in dieser können dringliche Dinge zeitnah besprochen werden.
Um den Eltern und ihren individuellen Interessen und Anliegen Gehör zu verschaffen, findet zu Beginn des Schuljahres ein Elternabend statt. Dieser dient zum kurzen Kennenlernen sowie zum Informationsüberblick und inkludiert die Wahl des Elternbeirats, welcher die elterlichen Interessen vertritt.

8.2 Kooperation Hort – Grundschule
Die Kommunikation zwischen schulischem Lehrpersonal und den pädagogischen Fachkräften des Hortes findet in unserem Arbeitsalltag dann Beachtung, wenn sie in einem bestimmten Maß begründet ist. Dieser Bedarf kann durch die Beobachtung besonderer Verhaltensweisen oder Entwicklungsauffälligkeiten notwendig erscheinen, die das Mitwirken aller Erziehungspartner erforderlich machen. Dabei genießt die Problemvermeidung oder -lösung stets oberste Priorität. Wir orientieren uns während des Lösungsprozesses an den Bedürfnissen und Anliegen des Kindes und binden sowohl die Eltern als auch das Kind in die Gestaltung der Lösungsmöglichkeiten mit ein.
Als besonders wertvoll für die Zusammenarbeit erachten wir die räumliche Nähe zur Schule, wodurch in Ausnahmefällen auch kurzfristige Absprachen möglich sind.

  1. Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsaufgaben
    Die regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklung sowie der regelmäßige Austausch darüber ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Beobachtungen werden nicht nur verschriftlicht, sondern wie bereits erwähnt an Eltern oder bei Bedarf an das jeweilige Lehrpersonal kommuniziert. Die Dokumentation der Beobachtungen erfolgt schriftlich in Form von freien Notizen & Beobachtungsbögen. Um die Objektivität zu gewährleisten, zählen die kontinuierliche Selbstreflexion sowie die wiederkehrende Reflexion im Team zu unseren wichtigsten Aufgaben.
  2. Konkrete Regelungen zur Organisation und Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Träger
    Der Träger des Hortes ist das FOKUS-Familiennetzwerk e.V. Dieser ist für finanzhoheitliche und personalrechtliche Angelegenheiten zuständig. Alle Verwaltungsaufgaben werden von Vertreter*innen des Trägers in Zusammenarbeit mit der Hortleitung geregelt, was einen kontinuierlichen Austausch zwischen Träger und Hortpersonal bedingt. Mindestens einmal im Monat treffen sich Geschäftsführung und Einrichtungsleitung, um sich über aktuelle Themen auszutauschen. Die Geschäftsführung nimmt bei Bedarf an Teamsitzungen teil, um allgemeine Informationen transparent an das gesamte Hortpersonal zu vermitteln und auf individuelle Anliegen des Hortpersonals eingehen zu können. Der Träger fordert und fördert Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter/innen, kooperiert mit der Fachberatung des Landratsamtes und wirkt impulsgebend für die fachliche Ausrichtung des Hortes. Der Informationsfluss mit der Stadt Bad Aibling läuft direkt über den Träger. Jährliche Mitarbeitergespräche führt die Hortleitung, diese wiederum führt ein Personalentwicklungsgespräch mit der Geschäftsführung. Das Fokus-Familiennetzwerk e.V. nutzt in Absprache mit der Hortleitung das Hortgebäude für Vereinssitzungen und das Ferienprogramm.
  3. Qualitätsmanagement
    Im Bereich des Qualitätsmanagements ist die Dokumentation der pädagogischen Arbeit sowie der organisatorisch notwendigen Strukturen essenziell. Die gemeinsamen Teamsitzungen, welche ein – zwei Mal wöchentlich stattfinden, werden protokolliert und zum Nachschlagen für verhindertes Personal in entsprechenden Ordnern aufbewahrt. Somit ist beispielsweise die Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten sowie Verantwortungsbereichen jederzeit überprüfbar. Die Verschriftlichungen dienen im Weiteren als Basis für die spätere Überprüfung der pädagogischen Arbeit durch verschiedene Methoden der Qualitätsentwicklung. So kann das eigene Leistungsangebot überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst werden. Durch wechselnde Bedürfnisse seitens Kinder, Eltern und/oder Personal sind nach Möglichkeit auch die Rahmenbedingungen umzugestalten und die Methoden der pädagogischen Arbeit zu verändern. Konzeptionelle Veränderungen – besonders im Bereich der Schwerpunktbildung – bedingen gründlichen Vorüberlegungen, die von allen Erziehungspartnern inklusive der Kinder gut überlegt und mitgetragen werden müssen.
    Das Qualitätsmanagement beinhaltet neben den bereits erwähnten Aspekten folgende Methoden zur Qualitätssicherung:
  • Die Erstellung einer Jahresplanung zu Beginn des Schuljahres
  • Die Durchführung von Elternbefragungen & Kinderbefragungen
  • Die Durchführung von Maßnahmen zur Selbst- bzw. Fremdevaluation (klassische Fortbildungen, Supervisionen, Coachings, Fachtagungen, Leitungskonferenzen etc.)
  • Interne Befragungen/Gespräche zwischen einzelnen Mitarbeiter*innen: Teamsitzungen (1-2x pro Woche), Mitarbeitergespräche (1x pro Jahr), Anleitergespräche (1x pro Woche), Gespräche zwischen Einrichtungsleitung und Geschäftsführung
  1. Nachweis der ordnungsgemäßen Aktenführung § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII
    Die relevanten Unterlagen wie Dienstpläne, Anwesenheitslisten, Unfallmeldungen, Entwicklungs- und Bildungsdokumentationen, Betreuungsverträge uvm. werden ordnungsgemäß geführt und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen entweder im Hort oder im Büro der Geschäftsführung aufbewahrt.

Quellen:

Alle Angaben der vorliegenden Konzeption beruhen auf den fachlichen Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten:
https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachliche-empfehlungen/horte.php
https://paedagogische-beziehungen.eu/leitlinien/