Konzeption
Vorwort des Trägers
Es hat einmal jemand gesagt: Konzeption in Zusammenhang mit Arbeit bedeutet, dass du eine Ahnung hast von dem, was du tust. Und genau darum geht es in unserer Konzeption für unsere Horteinrichtung.
Die Konzeption soll unseren Fachkräften, Ihnen als Eltern und allen am Hortleben Beteiligten und Interessierten Orientierung geben, Ziele aufzeigen und den Weg dahin beschreiben.
Unser Trägerverein FOKUS Familiennetzwerk e.V. wurde 1996 gegründet. Ursprung war damals, eine Spielgruppe für alleinerziehende Eltern anbieten zu wollen. Mit der Zeit hat sich aus dieser Idee ein immer breiter aufgestelltes Angebot für Familien entwickelt, welches heute mit dem Hort und der Villa Familia (Krippe und Kindergarten) ein wichtiger Bestandteil des Aiblinger Stadtlebens darstellt. Dabei ist es für uns als Verein wichtig, dass wir für die Familien überparteilich und überkonfessionell als Anlaufstelle arbeiten.
Seit September 2022 sind wir stolzer Träger der neuen Horteinrichtung an der Luitpoldschule. Das Kind steht für uns mit all seinen Besonderheiten egal welchen Alters, Entwicklungsphase oder familiärer Situation im Mittelpunkt. Wir möchten das Kind in seinen Stärken fördern, mit einem offenen Konzept ein soziales Miteinander leben und jedes Kind in der Entwicklung seines individuellen Charakters bestärken. Wir sehen uns als Unterstützer *innen der Eltern und möcht en ihnen bei der Organisation und Gestaltung des Alltags durch eine pädagogische Betreuungsmöglichkeit unter die Arme greifen.
Wir sind sehr stolz auf unser Haus, unser engagiertes Team und all die Familien, die uns ihr Vertrauen schenken. Wir schauen freudig nach vorne und sind gespannt auf all die schönen Dinge, die uns noch erwarten werden.
Sandra Schönberger
Geschäftsführerin
FOKUS-Familiennetzwerk e.V.
1. Gesellschaftlicher Auftrag
Der gesellschaftliche Auftrag des Hortes liegt darin, familienunterstützend und familienergänzend zu wirken und die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern ab der Einschulung zu unterstützen. Die Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist oberstes Ziel unserer Einrichtung (vgl. §1 und §22 SGB VIII). Die Berücksichtigung der kindlichen Grundbedürfnisse gilt als Voraussetzung für die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsaufgaben. Für jene Kinder, die in schwierigen Familien- und Lebensverhältnissen aufwachsen und leben, kommt dem Betreuungsaspekt eine besonders große Rolle zu. Die Aufnahme der Kinder erfolgt unabhängig ihrer individuellen physischen Entwicklung, Konfession und Nationalität. Die Bildung der Hortgruppen erfolgt möglichst heterogen, so dass ein hohes Maß an Chancengleichheit gegeben ist. Unsere pädagogische Arbeit umfasst alle kindlichen Lebensbereiche und steht für Verlässlichkeit und Professionalität, die Vielfalt diverser Lernfelder und die erziehungspartnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern und Lehrpersonal. Aufgabe der Hortpädagogik ist es auf die kindlichen Bedürfnisse und Interessen zu achten, daraus gegenwärtige und künftige Erziehungs- und Bildungsziele zu gestalten und die Kinder beim Erwerb der notwendigen Kompetenzen zur Bewältigung von Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. Das kindliche aktive Gestalten der eigenen Welt und der Erwerb der hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten werden von uns impulsgebend begleitet.
1.1 Gesetzliche Grundlagen
Das Grundgesetz legt in Artikel 6 und 7 fest, dass die Ehe und Familie unter einem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen – wodurch die Orientierung an sämtlichen zugehörigen Gesetzen unabdingbar ist. Der Hort an der Luitpoldschule wirkt mit seinem Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot ergänzend und unterstützend auf Familien ein und gilt somit als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, die sich an den Regelungen und Gesetzen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) orientiert. Der Anspruch auf Hortbetreuung für Schulkinder ergibt sich aus §24 Abs. 4 SGB VIII, wobei das Angebot bedarfsgerecht ausgebaut sein soll. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird ab dem Jahr 2026 schrittweise eingeführt. Hinsichtlich der Umsetzung unserer Erziehungs- und Bildungsarbeit orientieren wir uns am BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz), welches am 1. August 2005 in Kraft getreten ist und seither als Leitlinie hinsichtlich der Qualitätsentwicklung und -sicherung für bayerische Kindertageseinrichtungen dient. Damit einher geht der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, welcher im §8a SGB VIII verankert ist.
1.2 Vorgehen bei Verdacht eines Falles von Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII
Unter einer Kindeswohlgefährdung versteht man eine „das körperliche, geistige oder emotionale Wohl des Kindes“ (BGB § 1666) betreffende „gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt“ (Urteil 2 Bundesgerichtshof 1957). Kindeswohlgefährdung kann in Form von körperlicher Misshandlung, seelischer Misshandlung, sexuellem Missbrauch, unterlassener Fürsorge und unterlassener Beaufsichtigung auftreten. Zeigen sich gewichtige Anhaltspunkte, dass ein Kind, das eine Kindertageseinrichtung besucht, einer solchen Gefährdung in der Familie oder im weiteren sozialen Nahraum ausgesetzt ist, so ist es nach §8a Abs.4 SGB VIII die Pflicht der Kindertageseinrichtung, ihrer Fachkräfte und des Trägers, in diesem Falle tätig zu werden.
Nach dem Wahrnehmen eines möglichen gewichtigen Anhaltspunktes für eine Kindeswohlgefährdung durch eine Fachkraft erfolgen zunächst eine erste Prüfung, Bewertung und das Hinzuziehen mindestens einer weiteren Fachkraft zur kollegialen Beratung (Vier-Augen-Prinzip) sowie die rasche Dokumentation der wahrgenommenen Anhaltspunkte, ehe die betreffende Fachkraft die Leitung über ihre Beobachtung informiert. Leitung und Fachkraft nehmen nun eine gemeinsame Gefährdungseinschätzung vor, anhand derer sie entscheiden, ob ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sofern einvernehmliche Klarheit besteht, dass dies der Fall ist, oder der Verdacht nicht stichhaltig ausgeräumt werden kann, wendet sich die Leitung an die Caritas Erziehungsberatungsstelle in Rosenheim, die in Person einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ den weiteren Prozess unterstützt. Hierunter ist eine in der Risikoeinschätzung erfahrene Fachkraft im Sinne des Fachkräftegebotes nach dem SGB VIII zu verstehen, die aufgrund fachlicher und persönlicher Eignungen sowie beruflicher Erfahrung im Umgang mit kindeswohlgefährdenden Situationen befähigt ist, die Leitung und die mit dem Verdachtsfall konfrontierten Fachkräfte kompetent zu beraten. Stellt sich bei diesem Beratungsprozess heraus, dass ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, so informieren wir als Kindertageseinrichtung die Eltern des Kindes in angemessenem Rahmen über die gemachten Beobachtungen, soweit der wirksame Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt wird. Wir bieten Hilfestellung, wirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin und stellen Informationen zur weiterführenden Unterstützung zur Verfügung mit dem Ziel, zum Wohl des Kindes mit den Eltern gemeinsam eine einvernehmliche, die Gefährdung abwendende Lösung herbeizuführen, da „die vorrangige Erziehungsverantwortung von Eltern … sich auch auf die Abwendung von Gefährdungen von ihrem Kind [bezieht], ungeachtet dessen, ob sie hierzu durch eigenes Verhalten beigetragen haben.“ (Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan, 2. Auflage, S. 456). Dabei legen wir besonderen Wert auf eine professionelle Haltung gegenüber allen Beteiligten sowie die Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes. Stellt sich heraus, dass die Eltern nicht bereit sind, Hilfe und Unterstützung anzunehmen, so dass es absehbar ist, dass die Gefährdung des Kindeswohls nicht abgewendet werden wird, oder herrscht aufgrund besonderer Umstände die Situation eines akuten Handlungsbedarfs, (beispielsweise unmittelbar bevorstehender Umzug der Familie in eine andere Stadt, massive Gewalt in der Familie), oder verweigern die Eltern die Zustimmung zur Kontaktaufnahme mit relevanten Dritten (Ärzte, Frühförderung,…) so informieren wir das Jugendamt über die Situation und beziehen es in den Fall ein.
1.3 Beschwerdemanagement
Wir sehen Äußerungen der Unzufriedenheit, Beschwerden, konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge als Ausdruck einer nicht erfüllten Erwartung. Deshalb dienen sie uns als Chance zur Weiterentwicklung unserer Arbeit.
Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, Zufriedenheit (wieder-) herzustellen. Wir als Träger und als pädagogisches Team sind stets offen für Kritik und Beschwerden und nehmen die Anliegen und Bedürfnisse von Kindern, Eltern und Mitarbeitern ernst, nehmen sie sachlich und nicht persönlich an und legen Wert auf einen achtsamen, respektvollen Umgang. Wir wissen, dass eine gesunde Beschwerdekultur zu den Grundlagen gelebter Partizipation zählt, zu einer gelingenden Bildungs- und Erziehungspartnerschaft beiträgt und wesentlicher Bestandteil für die Sicherung der Kinderrechte und somit des Kinderschutzes ist.
Wir achten darauf, dass es allen Kindern, Eltern und Mitarbeitern bekannt ist, dass sie sich mit Beschwerden an Vertreter des pädagogischen Personals oder Trägervertreter wenden können. Durch regelmäßigen Austausch mit allen Beteiligten sowie durch das Achten nonverbaler Signale versuchen wir, eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen und auszuräumen. Beschwerden können dabei im persönlichen Gespräch, schriftlich, im Rahmen einer Kinder-, Eltern- und Mitarbeiterbefragung oder über geeignete Dritte (z. B. Freunde der Kinder, Elternbeirat, Mitarbeitervertretung) vorgebracht werden. Wir dokumentieren die geäußerten Beschwerden und achten auf zeitnahes Erarbeiten von Lösungen oder Verbesserungen und auf transparente Rückmeldung. Ist das Finden einer für alle Beteiligen zufriedenstellenden Lösung nicht möglich, wird ein Gesprächstermin, gegebenenfalls mit einem neutralen Vermittler, vereinbart.
Es ist uns besonders wichtig, sowohl Kinder als auch Eltern sowie allen Mitarbeitenden die Sicherheit zu geben, dass sich Kritik und Beschwerden in keiner Weise nachteilig auf das Verhältnis und den Umgang zwischen Träger/Team und der kritisierenden Person auswirken und die Vorgaben zum Datenschutz und zur Verschwiegenheitspflicht eingehalten werden.
1.4 Rechte der Kinder
Die von den Vereinten Nationen beschlossene Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) sowie das deutsche Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) legen besondere, die allgemeinen Menschenrechte ergänzende Kinderrechte fest. Dies ist erforderlich, da Kinder zwar als Menschen ohne Einschränkung Träger aller Menschenrechte sind, sie dabei jedoch auf Erwachsene angewiesen sind, die die Verantwortung dafür übernehmen, dass Kinder zu ihrem Recht kommen.
Kinderrechte können nach Förderrechten (z.B. Recht auf Bildung und Information, Recht auf Gesundheitsvorsorge), Schutzrechten (z.B. Recht auf Schutz vor Gewalt, Recht auf Schutz der Privatsphäre) und Beteiligungsrechten (z.B. Recht auf Berücksichtigung des Kindeswillens, Recht auf Meinungsfreiheit) unterschieden werden.
Für ihre Geltung sind vier grundlegende Prinzipien von Bedeutung: Universalität (Alle Kinder sind hinsichtlich ihrer Rechte gleich), Unteilbarkeit (Alle Rechte sind gleich wichtig und eng miteinander verbunden), Kinder als Träger eigener Rechte (Die Rechte müssen von den Kindern nicht erworben oder verdient und können von ihnen auch nicht abgelegt oder veräußert werden; sie stehen ihnen allein deshalb zu, weil sie Kind sind) sowie Erwachsene als Verantwortungsträger (Erwachsene sind Pflichtenträger und tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Kinderrechte).
Folgende Artikel der UN-Kinderrechtskonvention sind im Kontext Kindertageseinrichtung von besonderer Relevanz: Artikel 2 (Nichtdiskriminierung), Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls), Artikel 8 (Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung), Artikel 12 (Berücksichtigung der Meinung des Kindes), Artikel 18 (Anspruch von Kindern berufstätiger Eltern auf Nutzung von Kinderbetreuungsdiensten und -einrichtungen), Artikel 19 (Schutz vor Gewalt in jeder Form), Artikel 28 (Recht auf Bildung von Geburt an), Artikel 29 (Für Bildungseinrichtungen verbindliche Bildungsziele), Artikel 31 (Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung)
Wir sehen die Kinderrechte als wesentliche Gestaltungsmomente für eine kinderfreundliche und zugleich zukunftsfähige Gesellschaft. In diesem Kontext ist das Ziel unserer pädagogischen Arbeit, dass die Kinder lernen, welche Rechte sie haben, ihre Rechte tatsächlich wahrzunehmen und dabei so zu handeln, dass sie die Rechte der anderen nicht verletzen. Dabei können sich die Kinder als aktive Mitglieder einer Gemeinschaft erleben, die für die Rechte des Einzelnen eintritt und Mitgestaltung ermöglicht, aber auch Grenzen und Regeln markiert und diese erklärt, was zur moralischen Entwicklung und zur politischen Sozialisation des Kindes beiträgt (Fähigkeit zur demokratischen Teilhabe).
Bei der Umsetzung der Kinderrechte im pädagogischen Alltag handeln wir nach den folgenden Grundsätzen:
• Alle Kinder haben die gleichen Rechte, unabhängig von Herkunft, sozialem Hintergrund und Entwicklungsstand; kein Kind wird benachteiligt.
• Das Wohl und die Würde des Kindes sind bei allem vorrangig zu berücksichtigen – jedem Kind soll es gut gehen.
• Alle Kinder haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
• Alle Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und sich zu bewegen.
• Alle Kinder haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu sagen, sich bei allen für sie relevanten Fragen zu informieren und bei den sie betreffenden Entscheidungen mitzubestimmen.
• Alle Kinder haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu sagen, sich bei allen für sie relevanten Fragen zu informieren und bei den sie betreffenden Entscheidungen mitzubestimmen.
• Die Interessen, Bedürfnisse, Wünsche und Fragen der Kinder stehen im Vordergrund und prägen den Alltag.
• Alle Kinder haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu sagen, sich bei allen für sie relevanten Fragen zu informieren und bei den sie betreffenden Entscheidungen mitzubestimmen.
• Die Interessen, Bedürfnisse, Wünsche und Fragen der Kinder stehen im Vordergrund und prägen den Alltag.
• Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und darauf, ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend so viel zu lernen wie möglich.
• Alle Kinder haben die Möglichkeit, an der Gestaltung der Räume mitzuwirken.
• Regeln für den Umgang untereinander werden gemeinsam mit den Kindern entwickelt.
Unsere pädagogische Arbeit beruht auf dem Grundsatz eines kooperativen und partnerschaftlichen Erziehungsstils.
Wir begegnen den Kindern nicht ausschließlich als Wissende und Belehrende, sondern als Begleiter eines lebendigen Prozesses. Dieser Entwicklungsprozess wird gleichwertig gestaltet und gründet auf einem partnerschaftlichen und wertschätzenden Umgang.
2. Entwicklungsaufgabe / Kompetenzen von Hortkindern
Kernaufgabe unserer pädagogischen Arbeit ist die professionelle Begleitung von Entwicklungsprozessen. Die hierfür notwendigen Schlüssel- u. Basiskompetenzen werden im Hortalltag vertieft.
2.1 Personelle Kompetenz
Die Entwicklung personaler Kompetenz bedingt die Vermittlung sozialer Zugehörigkeit, den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zwischen Kindern und Hortfachkräften und die Beteiligung (Partizipation) der Kinder am Hortgeschehen. Folgende Entwicklungsaufgaben unterstützen den Erwerb personeller Kompetenz:
• Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen und Erwachsenen
• Positionierung (Rollenfindung) in der Gruppe
• Artikulation und Behauptung der eigenen Meinung
• Übernahme von Eigenverantwortung
Eine Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen des Kindes ist notwendig, um die Rolle der pädagogischen Fachkraft als Ansprechpartnerin und Ratgeberin zu bekräftigen. Dabei ist es unsere Aufgabe, dem Kind gegenüber Verständnis zu zeigen, gleichzeitig Orientierung zu bieten und ihm im Umkehrschluss Raum für eigene Handlungen und Entscheidungen zu ermöglichen.
Die Kinder erleben sich besonders während der festgelegten Rituale im Hortalltag als Teil einer Gruppe und erfahren dennoch ein hohes Maß an Selbstwirksamkeit. Jedes Kind wird beim Ankommen im Hort von einem/einer Mitarbeiter*in empfangen, das Kind erlebt sich durch den persönlichen Kontakt als wertvoll und „wird gesehen“. Das gemeinsame Mittagessen stärkt das Zugehörigkeitsgefühl und bietet Raum für individuelle Wünsche und Bedürfnisse des Kindes, wobei Diskussionen und Konfliktsituationen nicht ausbleiben. Hierbei ist das Kind dazu angehalten, Verantwortung zu übernehmen und seine eigene Meinung zu vertreten. Auch während der Hausaufgabenzeit ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung gefragt, wobei das Kind stets auf die Unterstützung des pädagogischen Personals zurückgreifen kann.
2.2 Sozialkompetenz
Soziale Kompetenz gilt als Voraussetzung für das menschliche Zusammenleben. Sie befähigt uns zu einem konstruktiven Miteinander und bedingt eine intensive Gruppen- und Beziehungsarbeit, die durch das pädagogische Personal begleitet wird. Die zunehmende Bedeutung der Peergroup bei Schulkindern erfordert ein Umdenken ihrer bisherigen Annahmen hinsichtlich der Regeln des sozialen Miteinanders. Die Kinder sind dazu angehalten, gemeinsam Vorschläge und Ideen zum Gelingen des Gruppenalltags zu entwickeln und ihre Entscheidungen zu begründen. Ein in der Gruppe entwickeltes Regelwerk ist für den Hortalltag ebenso notwendig wie das Einfinden des Kindes in seine jeweilige Rolle und die Bereitschaft zum Verhandeln in Konfliktsituationen.
Innerhalb unseres pädagogischen Alltags kommt den Kindern ein hohes Maß an Beteiligung zu. Innerhalb einer Kinderkonferenz wurde zu Beginn des Schuljahres ein Regelwerk für das Zusammenleben im Hort erstellt. Die Auswahl des Mittagessens obliegt den Kindern und wird demokratisch verhandelt. Impulse und Ideen zur Veränderung oder Verbesserung der Regelungen zum gemeinsamen Tun werden ernstgenommen, Vorschläge werden erarbeitet, Umsetzungsmöglichkeiten werden konkretisiert und schließlich in den Alltag implementiert (Bsp.: Erstellung einer datenschutzrechtlich konformen Kinderliste zur Regelung der Tischdienst-Übernahme nach dem Mittagessen).
Ausblick: Wunsch des Personals ist eine Erweiterung der Beteiligung der Kinder am Hortgeschehen, die durch die regelmäßige Durchführung von Kinderkonferenzen (Idee: jeder erste Freitag im Monat) gesichert werden soll.
2.3 Wissenskompetenz
Aufgabe der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte ist die Unterstützung des Kindes im Prozess der Wissensaneignung durch das Thematisieren verschiedener (Vor-)Erfahrungen. Dabei orientieren wir uns am Wissensstand und den Interessen bzw. Neigungen des Kindes. Diese Methode bietet die Möglichkeit neue Zugänge kennenzulernen, die im Familien- oder Schulalltag keine Beachtung finden.
Der Hortalltag bietet vielfältige und differenzierte Lernarrangements. Aufgabe des pädagogischen Personals ist das Aufgreifen von Impulsen zu den verschiedenen Kompetenz- und Interessensbereichen des Kindes. Beispielsweise kann durch das Anwenden der SST-Methode (Sustained-Shared-Thinking) spielerisch neues Wissen erlernt werden. Die Kinder werden dabei dort abgeholt, wo sie stehen, d. h. das pädagogische Personal aktiviert mögliche Vorerfahrungen und knüpft durch „richtige“ Fragestellungen an diesen Punkt an. Ziel ist die Wissenserweiterung (möglicherweise beider Parteien), da die pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft nicht als Lehrender, sondern als Begleiterin bzw. Beobachter*in fungiert.
2.4 Methodenkompetenz / Lernkompetenz
Lernkompetenz meint die Fähigkeit zu lernen und das Wissen darüber, wie man Wissen erwerben kann. Dabei kommt der Hausaufgabenbegleitung eine grundlegende Funktion zu. Aufgabe des pädagogischen Personals ist es hierbei, das Kind in der Entwicklung eigener Lerntechniken anzuleiten. Im Weiteren wird das Kind motiviert, Fragen zu stellen. Dabei gilt der Grundsatz: Fragende Kinder sind forschende Kinder. Jedes Kind wird mit seinem Anliegen ernst genommen und erhält so die Möglichkeit der selbstgesteuerten Lösung seiner Aufgabe.
Die Begleitung der Hausaufgaben durch das pädagogische Personal sichert eine möglichst konkrete Überprüfung des Wissens- und Entwicklungsstands des Kindes. Im Fall von benötigter Unterstützung oder Hilfestellung orientieren wir uns an diesem aktuellen Stand und wenden die für das Kind nachvollziehbaren und umsetzbaren Methoden an. Ganz nach dem Grundsatz „Hilf mir, es selbst zu tun“, ermutigen wir das Kind während des Prozesses zur Lösungsfindung und stärken somit nach und nach die Entwicklung eigener Lernmethoden4
3. Pädagogische Leitlinien – unser Bild vom Kind
Unser Bild vom Kind orientiert sich am Verständnis des Kindes als Individuum. Das Kind wird ganzheitlich betrachtet und unabhängig von seiner physischen Entwicklung, seiner Konfession und Nationalität angenommen. Dabei achten wir im pädagogischen Alltag stets auf die Leitlinien der Reckahner-Reflexionen, die zum Leben, Lernen und Gelingen demokratischer Sozialisation beitragen und somit besonders für pädagogisches Personal in Bildungseinrichtungen unabdingbar sind:
„Was ethisch begründet ist:
1. Kinder und Jugendliche werden wertschätzend angesprochen und behandelt.
2. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte hören Kindern und Jugendlichen zu.
3. Bei Rückmeldungen zum Lernen wird das Erreichte benannt. Auf dieser Basis werden neue Lernschritte und förderliche Unterstützung besprochen.
4. Bei Rückmeldungen zum Verhalten werden bereits gelingende Verhaltensweisen benannt. Schritte zur guten Weiterentwicklung werden vereinbart. Die dauerhafte Zugehörigkeit aller zur Gemeinschaft wird gestärkt.
5. Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte achten auf Interessen, Freuden, Bedürfnisse, Nöte, Schmerzen und Kummer von Kindern und Jugendlichen. Sie berücksichtigen ihre Belange und den subjektiven Sinn ihres Verhaltens.
6. Kinder und Jugendliche werden zu Selbstachtung und Anerkennung der anderen angeleit
Was ethisch unzulässig ist:
1. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Kinder und Jugendliche diskriminierend, respektlos, demütigend, übergriffig oder unhöflich behandeln.
2. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte Produkte und Leistungen von Kindern und Jugendlichen entwertend und entmutigend kommentieren.
3. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen herabsetzend, überwältigend oder ausgrenzend reagieren.
4. Es ist nicht zulässig, dass Lehrpersonen und pädagogische Fachkräfte verbale, tätliche oder mediale Verletzungen zwischen Kindern und Jugendlichen ignorieren.“
(zitiert aus https://paedagogische-beziehungen.eu/leitlinien/)
Unser Ziel ist es, das Kind in seinem Alltag zu begleiten, es in seiner Entwicklung zu unterstützen und ihm die bestmöglichen Bildungschancen zu bieten. Die Partizipation des Kindes im Alltagsgeschehen ist einer unserer bedeutsamsten Grundsätze und soll das Zugehörigkeitsgefühl des Kindes und sein Erleben von Selbstwirksamkeit stärken. Aufgabe der Hortfachkräfte ist es hierbei, dem Kind einen Vertrauensvorschuss zu gewähren, die Beobachterrolle einzunehmen und nur bei Bedarf impulsgebend zu interagieren.
4. Werteorientierung in unserer pädagogischen Arbeit
Werte werden nicht angeboren, sondern vermittelt. Sie sind persönliche, innerliche Einstellungen und prägen unsere individuelle Art des Fühlens, Denkens & Handelns und sind wie Säulen im täglichen Leben. Im Weiteren dienen Sie als Grundlage für eine wertschätzende, respektvolle und achtungsorientierte, erlebte Umgangs- und Konfliktkultur und geben Orientierung für den Schulalltag, das Berufsleben und beeinflussen somit maßgeblich die Persönlichkeitsentwicklung. Da das Kind auch im Hortalltag durch Erfahrungen, Erlebnisse und Eindrücke mit unterschiedlichen Werten konfrontiert ist und diese nach und nach übernimmt, sind wir uns unserer Vorbildfunktion als pädagogische Fachkräfte bewusst. Wir haben uns im Rahmen der Konzeptionsarbeit im April 2023 im Team über unsere persönlichen Werte ausgetauscht, nachfolgend ist das Ergebnis zu finden:
• soziale Beziehungen auf Augenhöhe
• Mitgefühl/Empathie
• Wertschätzung
• respektvolle Umgangsformen
• gegenseitiges Verständnis/füreinander einstehen
• Gemeinschaft/soziales Miteinander
• Achtung der Menschenwürde
• Verantwortungsbewusstsein
• Gerechtigkeit
• Ehrlichkeit
• Vertrauen
• Freundschaft
• Fairness
• Achtsamkeit
• Nachhaltigkeit
• Demut
5. Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit
Unser pädagogischer Alltag ist klar strukturiert, denn wiederkehrende Abläufe vermitteln Orientierung und Sicherheit. Diese Aspekte bieten den Grundstein für das gemeinsame Tun im Hortalltag und sind die Basis für alle relevanten Bildungsaufgaben für Kinder im Schulalter. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Kompetenzvermittlung der folgenden Entwicklungs- und Bildungsbereiche.
5.1 Sprachkompetenz
Innerhalb unserer pädagogischen Arbeit geht es darum Sprachverständnis, Sprechfreude und Ausdrucksfähigkeit situationsorientiert zu stärken. Als besonders wichtig erachten wir die Rolle der pädagogischen Fachkraft als sprachliches Vorbild, ebenso wie die Umsetzung von sprachanregenden Situationen im Alltag.
Im Hortalltag achten wir stets auf die eigene Rolle als Sprachvorbild. Wir sprechen in ganzen Sätzen, achten auf einen anregenden Wortschatz und vernachlässigen dabei nicht die Grundvoraussetzungen für gelingende Kommunikation, d. h. wir achten auf Blickkontakt und die Anwendung entsprechender Mimik und Gestik. Im Gespräch mit dem Kind wenden wir bei Bedarf die verbesserte Wiederholung an. Immer öfter kommt es vor, dass Kinder (im Übrigen auch viele Erwachsene) Sätze ohne Verben aussprechen. In einem solchen Fall versuchen wir durch gezieltes Nachfragen das eigentliche Anliegen des Kindes herauszufinden und schaffen somit ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der verschiedenen sprachlichen Bausteine.
5.2 Lebenskompetenz (Programm: starke Kinder – gute Freunde)
Das FREUNDE-Programm ist ein Präventionsprogramm zur Stärkung der Lebenskompetenzen bei Kindern im Elementar- und Sekundarstufenbereich. Einige der im Hort tätigen Fach- und Ergänzungskräfte haben die Fortbildung bereits besucht, die Hortleiterin verfügt über das Trainerinnen-Zertifikat. Nach und nach soll das gesamte Team hinsichtlich der verschiedenen Inhalte des Programms geschult werden. Die einzelnen pädagogischen Vorhaben setzen verschiedene themenspezifische Schwerpunkte („Kinder reden mit“, „mit viel Gefühl“, „ein Platz zum Streiten“, „Selber-Mach-Tag“, „Inseln der Ruhe“), werden ganzheitlich und ganzjährig in unseren Alltag integriert und stärken so die einzelnen Kompetenzbereiche zum Erlangen von Selbstbewusstsein und Lebenskompetenz. Nachstehende Kompetenzen werden durch das Programm besonders gestärkt:
• Selbstwahrnehmung
• Einfühlungsvermögen
• Kommunikationsfähigkeit
• Problemlösefähigkeit (in Gruppen)
• Umgang mit Stress und Emotionen
• Kritisches und kreatives Denken
5.2.1 Umgang mit Emotionen und Gefühlen
Das pädagogische Personal ist dazu angehalten, Konflikt- und Problemsituationen zwischen den Kindern zuzulassen. Wir bieten den Kindern ausreichend Freiraum selbstbestimmt und selbstständig für sie konforme Lösungen zu finden. Bei Bedarf werden die Kinder unterstützt und in der Lösungsfindung angeleitet. Daraus resultierende Gefühle und Emotionen werden in der Situation behandelt, d. h. bewusst angesprochen. Eine ganzheitliche Betrachtung umfasst den Entstehungsgrund der Emotion [hier am Gefühl „Wut“ verdeutlicht] (Warum bist du wütend?), die Bestimmung der aktuellen Gefühlslage (Wo in deinem Körper spürst du die Wut gerade?) sowie den Prozess des Annehmens und der Bewältigung (Was brauchst du, um mit deiner Wut umgehen zu können?). Das Kind lernt Gefühle zu definieren, sie in ihrer Form zu akzeptieren und nach einer reflektierten Betrachtung auch wieder abgeben bzw. loslassen zu können. Diese Fähigkeiten gelten als Grundvoraussetzung für die nachfolgenden Entwicklungsbereiche zum Erlernen der Lebenskompetenz und beugen gleichzeitig der Entstehung von Gewalt- und Suchtverhalten vor.
Der Umgang mit Emotionen und Gefühlen oder Stresssituationen bedingt ein hohes Maß an Resilienz, auch als Widerstandsfähigkeit oder Frustrationstoleranz bekannt. Ein resilientes Kind kann sich selbst achten und schützen, es zeigt eine positive Haltung gegenüber dem Leben und verfügt über ein Grundvertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Ein resilientes Kind kann bei Bedarf um Hilfe bitten und diese annehmen.
Wir möchten das Kind ein Stück auf seinem Lebensweg begleiten, es unterstützen, bei Bedarf Halt geben und Vorbild sein. In schwierigen Situationen bedarf es stabiler Beziehungen, um die seelische Gesundheit des Kindes zu stärken. Im Hortalltag erfährt das Kind Ermutigung und Anerkennung, um schwierige Situationen zu meistern, negative Gefühle in positive Emotionen umzuwandeln, ein Bewusstsein für Konflikte und ihre Daseinsberechtigung zu erlangen und eigene Strategien zur Lösungsfindung zu entwickeln.
5.2.2 Kompetenz zur Partizipation u. Verantwortungsübernahme
Die tägliche Arbeit mit den Kindern ist Kern unserer pädagogischen Tätigkeiten. Dies bedingt eine Beteiligung der Kinder am Tagesgeschehen ebenso wie die Partizipation in Planungstätigkeiten und –aufgaben. Im Tagesgeschehen obliegt es dem Kind, wo, wann und womit es sich beschäftigen möchte. Durch die verschiedenen Funktionsräume verfügt das Kind über eine große Auswahl an Spielorten – es kann zwischen Bereichen für Ruhe und konzentriertem Arbeiten oder Bewegungs- und Kreativräumen wählen. Das dort geltende Regelwerk wurde gemeinsam mit den Kindern unter der Beachtung raumspezifischer Aspekte erarbeitet, schriftlich festgehalten und zur Veranschaulichung und Erinnerung an den entsprechenden Stellen manifestiert.
Neben der Umsetzung bereits beschriebener partizipativer Gelegenheiten im „normalen“ Hortalltag wird freitags von 13 bis 14 Uhr die an das Hortgebäude angrenzende Schulturnhalle genutzt. Dabei haben die Kinder Gelegenheit, individuelle Ideen und Wünsche zum Ablauf der Einheit miteinzubringen. Das kindliche Bedürfnis nach Bewegung und Wettkampf genießt dabei oberste Priorität, bei Bedarf wird an Regeln erinnert und die Grenzen in Absprache enger gesteckt.
5.2.3 Kompetenz zur gewalt- und diskriminiserungsfreien Konfliktbewältigung
Das pädagogische Personal hat zur Aufgabe, dem Kind in Konfliktsituationen Gehör zu verschaffen und bei Bedarf die Entwicklung eines gewaltfreien Lösungsansatzes zu unterstützen. Daraus entsteht eine Streitkultur, die dem Kind neue Sichtweisen ermöglicht. Es lernt, für die eigene Meinung einzustehen und dennoch die Bedürfnisse der anderen zu berücksichtigen – dabei rückt der kindliche Egozentrismus ein Stück weit in den Hintergrund. Eines der pädagogischen Vorhaben des FREUNDE-Projekts („ein Platz zum Streiten“) dient eben dieser Kompetenz und wird bei Bedarf selbstständig oder mit Unterstützung des pädagogischen Personals angewandt.
5.2.4 Gestaltung von Übergängen (KiGa-Schule / Schule-Hort)
Übergänge bzw. Transitionen sind ein großer Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Kinder im Schulalter haben in der Regel schon einige Übergänge hinter sich gebracht: von der eigenen Familie in die Kinderkrippe, danach weiter in den Kindergarten und schließlich gilt es, den Übergang vom Kindergarten in die Schule zu meistern. Ein gravierender Unterschied besteht jedoch darin, dass das Kind den Schuleintritt größtenteils selbstständig bewältigen muss. Im Gegensatz zum Übergang in die elementare Kindertageseinrichtung gibt es weder in der Schule noch im Hort eine Eingewöhnungszeit, die von den Eltern begleitet wird. Daraus ergibt sich für uns die Aufgabe, das Kind während dieser Phase so gut wie möglich zu unterstützen. Dieser Aspekt wird von uns besonders in der Arbeit mit den Erstklässlern berücksichtigt, d. h. der Übergang von der Schule in den Hort wird bereits im Voraus mit den Eltern besprochen und geplant, notwendige Vorbereitungen werden getroffen und gemeinsam organisiert.
Die Kinder, die nach der Schule unseren Hort besuchen, haben täglich einen weiteren Übergang zu bewältigen. Ein Vorteil ist die räumliche Nähe der beiden Gebäude, so muss lediglich der Pausenhof überquert werden. Dennoch bestehen im Hort grundlegende strukturelle Unterschiede: es gilt sich an ein erweitertes Regelwerk, an andere Bezugspersonen und an neue Räumlichkeiten zu gewöhnen. Auch das Gruppengefüge bzw. die Gruppendynamik und die eigene Rolle in der Gruppe kann möglicherweise stark von den Gegebenheiten in der Schulklasse abweichen und erfordert ein hohes Maß an Resilienz. Daraus ergibt sich für uns besonders zu Beginn des Schuljahres eine essenzielle Aufgabe: die sensible Begleitung und ganzheitliche Unterstützung des Kindes in seinem individuellen Transitionsprozess.
Beim Ankommen der Kinder im Hort erfolgt eine persönliche Begrüßung und die Dokumentation ihrer Anwesenheit. Um bei Bedarf mögliche besondere Bedürfnisse oder (Ver-) Stimmungen des Kindes zu verstehen, nehmen wir uns dem Kind an und suchen gemeinsam nach Lösungen. Oftmals hilft es auch, lediglich ein offenes Ohr für die persönlichen Anliegen des Kindes zu haben. Die Verabschiedung der Kinder zum vertraglich vereinbarten Betreuungsende erfolgt ebenso persönlich und wird von einer pädagogischen Fach- oder Ergänzungskraft begleitet und dokumentiert.
5.3 Kompetenz zur geschlechtsbezogenen Sichtweise
Der Hort leistet als Bildungseinrichtung einen frühen Beitrag zur Förderung von Chancengleichheit für Frauen und Männer im Sinne des „Gender Mainstreaming“. Dabei nehmen wir die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen in den Fokus und fördern die Gleichberechtigung, indem mögliche Benachteiligungen sukzessive abgebaut bzw. verringert werden. Gleichzeitig berücksichtigt unsere Erziehungsarbeit die Vermittlung von Grundlagen für eine geschlechtersensible Perspektive, die das Kind in der Gestaltung seiner künftigen Handlungen unterstützt und den Grundstein für die persönliche Haltung im Kontext der Chancengleichheit legt.
Im Alltag achten wir auf die Vermeidung geschlechterspezifischer Rollenzuschreibungen und weisen Kinder oder Kolleg*innen bei Bedarf darauf hin. Möglicherweise bringt dies Gesprächs- oder Diskussionsbedarf mit sich, der von uns in jedem Fall wahr- und ernstgenommen wird. Dies bedingt eine wiederkehrende und regelmäßige Selbstreflexion und eine grundsätzlich tolerante und weltoffene Haltung.
5.4 Interkulturelle Kompetenz
Die Interkulturelle Kompetenz stellt eine Erweiterung der Sozialkompetenz dar und unterstützt so das soziale Miteinander von Menschen, die verschiedenen Kultur- und Sprachgruppen angehören. Die Vermittlung von interkultureller Kompetenz hat dabei stets zum Ziel, die eigene Sichtweise als eine Perspektive unter vielen anderen Perspektiven zu betrachten. Der Anstieg der zu betreuenden Kinder mit Migrationshintergrund in Horten während der letzten Jahre muss in der Hortpädagogik insofern Beachtung finden, um der Entstehung und Verfestigung von Vorurteilen entgegenzuwirken. In unserem Hortalltag bedeutet dies die Umsetzung einer interkulturellen Arbeit, die auf die Entwicklung von Toleranz, Empathie und Kooperationsfähigkeit abzielt. Die Basis der interkulturellen Erziehung bieten die verschiedenen Sprachen, Kulturen, Religionen und Familiensituationen der zu betreuenden Kinder. Ziel ist es, gemeinsam mit den Kindern eine Kulturpädagogik zu entwickeln, die eine Erziehung zu kultureller und sprachlicher Aufgeschlossenheit ermöglicht und so ein Bewusstsein für die Eigenständigkeit und Wertschätzung anderer Kulturen, Religionen und Sprachen schafft.
Derzeit besuchen etwa 65 Kinder den Hort. Rund ein Drittel der zu betreuenden Kinder verfügt über einen Migrationshintergrund. Wir betreuen Kinder aus Bosnien, Serbien, Rumänien, Lettland, Russland, dem Kosovo und der Ukraine. Ein Teil der Kinder kommt aus Kriegsgebieten. Wir begegnen allen Kindern unabhängig ihrer Herkunft mit einer offenen, neutralen, respektvollen und aufgeschlossenen Haltung und nehmen sie so an wie sie sind. Persönliche Anliegen und Bedürfnisse werden von uns ernst- und wahrgenommen. Wir schenken der Individualität der Kinder Beachtung und geben ihnen die nötige Aufmerksamkeit. Im Weiteren haben wir den Entwicklungsstand und die individuelle Lebenssituation des Kindes im Blick, tauschen Beobachtungen und Erfahrungen im Team aus und vollziehen bei Bedarf kollegiale Beratungen. Im Alltag wenden wir die „alltagsintegrierte Sprachförderung“ an, d. h. wir erweitern und stärken die Sprachkompetenz des Kindes durch Spiele und eine bewusste sprachliche Begleitung im Tagesgeschehen. Ein Teil der Sprachförderung findet während der betreuten Hausaufgabenzeit statt. Wir bieten ein interdisziplinäres Team, das nicht nur über unterschiedliche Qualifikationen verfügt, sondern ebenso Mitglieder aus unterschiedlichen Herkunftsnationen beherbergt. Aktuell wird das pädagogische Team mit Fach- und Ergänzungskräfte aus Kroatien und der Ukraine bereichert, das Hauswirtschafts-Team wird durch eine portugiesische Mitarbeiterin vervollständigt. Wir sehen es als bereichernd an, den Kindern durch unsere eigene Individualität hinsichtlich Herkunft und Qualifikation mit einer großen pädagogischen Vielfalt zu begegnen.
5.5 Umweltkompetenz
Umweltkompetenz meint den schonenden und rücksichtsvollen Umgang mit den uns umgebenden Lebewesen und den natürlichen Lebensgrundlagen im Fokus der Erhaltung für nachfolgende Generationen. Unsere Erziehungsarbeit umfasst die Reflexion des eigenen Lebensstils, die Auseinandersetzung mit persönlichen Werten und das eigene Handeln im Kontext der Umweltkompetenz. Verstärkend nehmen wir unsere Vorbildfunktion in diesem Kontext wahr und versuchen entsprechende Verhaltens- und Handlungsweisen, die das Umweltbewusstsein stärken, in den Hortalltag zu integrieren, ein erweitertes Bewusstsein bei den Kindern zu schaffen und gemeinsam erarbeitete Methoden umzusetzen.
Im Hortalltag achten wir besonders auf unsere Vorbildfunktion. Wir gehen achtsam mit den uns umgebenden Dingen im und um den Hort um. Die Kinder sind ebenso wie wir dazu angehalten, den Restmüll von Papiermüll zu trennen. Während des Mittagessens achten wir darauf, dass keine Lebensmittel verschwendet werden. Die Kinder schöpfen sich selbstständig aus den Töpfen, sind aber zu Eigenverantwortung hinsichtlich der Menge der eigenen Portion verpflichtet. Es gelingt immer mehr, dass nur noch wenige Speisereste in dem dafür vorgesehenen Behältnis landen.
5.6 Medienkompetenz
Die qualifizierte Medienerziehung zielt darauf ab den Kindern alle notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln um Medien kritisch, reflektiert, kreativ und selbstbestimmt zu nutzen. Dieser persönliche Nutzen kann für das Kind in der Information, Unterhaltung und Bildung begründet sein oder zur Umsetzung eigener Ideen dienen. Auch die Partizipation am gesellschaftlichen Leben wird durch die Verwendung von Medien unterstützt. Demnach gilt die Vermittlung von Medienkompetenz als ein Bildungsziel unserer pädagogischen Arbeit. Dazu zählt das Integrieren verschiedener Medien in den Alltag und die selbstbestimmte Nutzung dieser Produkte durch die Kinder. Die geeignete Ausstattung ist eine Voraussetzung für die Stärkung von Medienkompetenz, was bereits im Vorfeld eine bewusste Auswahl der technischen Ausstattung unabdinglich macht.
Der Hort verfügt über eine große Auswahl an Bilder-, Geschichts-, Sach- und Fachbüchern zu verschiedenen Themenbereichen. Ein Teil der Bücher befindet sich im Bücherregal unserer Lese-Oase, der Großteil ist jedoch im Lager verstaut. Wir achten darauf, dass die Auswahl stets an die Interessen der Kinder angepasst werden kann und tauschen die Bücher gegebenenfalls mithilfe der Kinder aus. In der Chill-Area befindet sich ein CD-Player, der von den Kindern selbstständig bedient wird. Den Kindern stehen verschiedene Hörbücher zur Verfügung – jedoch wird ebenso gern die einfache Radiofunktion genutzt. Im Weiteren befindet sich ein Beamer im Bistro, dieser wird beispielsweise innerhalb der Ferienbetreuung für das Zeigen von Filmen genutzt. Im Weiteren ist geplant, den MINT-Raum mit Ipads auszustatten. Gelegentlich kommt es vor, dass die Kinder im Alltag Fragen haben, die auch vom Hortpersonal nicht beantwortet werden können. An dieser Stelle wird nicht selten das Diensthandy zu Hilfe genommen, um im Internet nach entsprechenden Antworten zu suchen.
5.7 Bewegung und Gesundheit
Der Bereich Bewegung und Gesundheit umfasst in unserer pädagogischen Arbeit die Vermittlung verschiedener Kompetenzen. Hierzu zählen unter anderem das Bewusstsein über eine ausgewogene Ernährung und die positive Wirkung ausreichender Bewegung – im Idealfall an der frischen Luft. Die Umsetzung dieser beiden Faktoren ist uns im Alltag ein großes Anliegen. Hinzu kommt die Verantwortung des pädagogischen Personals, die Rolle als Vorbild in diesem Kontext wahrzunehmen.
Die Auswahl des Mittagessens erfolgt wöchentlich (jeden Montag) durch demokratische Abstimmungen unter den Kindern. Dabei kann aus zwei verschiedenen Hauptspeisen ausgewählt und jeweils entweder eine Vor- oder eine Nachspeise zugefügt werden. Die Vorspeise besteht grundsätzlich aus einem Salat oder einer Suppe, während die Nachspeise von verschiedenen Obstsorten bis hin zu Schokoladenpudding reicht. Anfang des Jahres waren die Kinder völlig frei in ihrer Auswahl – jedoch wurde über mehrere Wochen keine Vorspeise ausgewählt, weshalb das Thema „gesunde und ausgewogene Ernährung“ thematisiert wurde und gemeinsam der Kompromiss gefunden wurde, dass nur zwei Mal pro Woche Nachspeise bestellt wird. Uns ist wichtig, nicht grundsätzlich alles „Ungesunde“ zu verbieten, sondern ein Bewusstsein für ausgewogene Ernährung zu schaffen und den Kindern zu verdeutlichen, dass auch weniger gesunde Lebensmittel in Maßen erlaubt sind. Nach dem Mittagessen ist vor der Hausaufgabenzeit – weshalb wir zwischen diesen beiden Tagesordnungspunkten etwa 20 bis 30 Minuten an der frischen Luft verbringen möchten. Die Kinder bewegen sich während dieser Zeit im Garten oder im angrenzenden Pausenhof und werden vom pädagogischen Personal begleitet.
5.8 MINT-Kompetenzen
Zu Beginn gilt es, den Begriff „MINT“ näher zu erläutern. Dieser steht für jene Kompetenzen aus den folgenden Fachbereichen: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik und hat sich in den vergangenen Jahren in der pädagogischen Arbeit etabliert. Ein Grund für die Verankerung im Bildungsauftrag der Früherziehung könnte in der folgenden These begründet liegen:
Im Jahr 2019 hatten am Ende der 4. Klasse mehr als 25% der Schülerinnen und Schüler, fast 200.000 Kinder, so niedrige mathematisch-naturwissenschaftliche Kompetenzen, dass sie vermutlich nach dem Übertritt in die Sekundarstufe I in beiden Bereichen nicht anschlussfähig lernen können (Vgl. Schwippert et al 2020).
Um dieser aktuellen Entwicklung entgegenzuwirken, ist die Stärkung der MINT-Kompetenzen ein Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Ein Teil der MINT-Kompetenzen kann mithilfe anderer Entwicklungsbereiche ergänzt werden, wie etwa durch die bereits erwähnte Vermittlung von Medien- und Umweltkompetenz. Dennoch ist es Aufgabe des pädagogischen Personals, Impulse aus den MINT-Bereichen wahrzunehmen, die Neugierde durch bewusste Fragestellungen zu verstärken und die Thematik gemeinsam mit den Kindern zu vertiefen. Auch für diesen Bereich gilt eine offene und forschende Haltung von Seiten der pädagogischen Fachkraft, die die Kinder in ihrem Tun beobachtet, begleitet und unterstützt und so zur Stärkung der MINT-Kompetenzen beiträgt.
Aktuell wird der MINT-Raum hauptsächlich als Bau- und Konstruier-Raum genutzt. Dort befinden sich verschiedene LEGO-Materialien, eine Playmobil-Ritterburg und eine große Kiste voll mit Kapla-Steinen. Somit werden besonders die mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereiche gestärkt, der Bereich der Technik und Informatik wird im Laufe des Jahres durch die Anschaffung entsprechender Materialien (Roboter, Ipads) implementiert.
6. Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen nehmen erheblichen Einfluss auf die Umsetzungs-möglichkeiten der oben aufgeführten pädagogischen Schwerpunkte. Gerade in Zeiten des massiven Personalmangels wird einmal mehr deutlich, wie sehr die Qualität und grundsätzlich die Ausübung pädagogischer Arbeit von den sie umgebenden Rahmenbedingungen abhängt. Projektarbeit ist beispielsweise nicht möglich, wenn 50% des Personals im Krankenstand sind. Außerdem kann fehlendes bzw. nicht vorhandenes Lernmaterial dazu führen, dass einzelne Kompetenzbereiche nur wenig gestärkt werden können. Ein Haus, das nicht genügend Platz für alle Kinder und ihre Bedürfnisse bietet, verwehrt sowohl den Pädagog*innen als auch den Kindern eine Lern- und Arbeitsumgebung, die sie ganzheitlich zufriedenstellen wird. Wir sind darauf bedacht, unsere pädagogische Arbeit stets zur Zufriedenheit aller Kinder und Eltern zu gestalten, möchten jedoch in Zeiten, in denen dies weniger gelingt, auf die Beachtung der vorherrschenden Rahmenbedingungen hinweisen.
6.1 Pädagogisches Personal
„Wenn wir bei einem Kind etwas ändern wollen, sollten wir zuerst prüfen, ob es sich um etwas handelt, das wir an uns selbst ändern müssen.“
Psychoanalytiker Carl Gustav Jung
Der Hort bietet Platz für bis zu 75 Kinder und umfasst insgesamt drei Gruppen, die im pädagogischen Alltag aufgrund des offenen Konzepts jedoch keine wesentliche Rolle spielen. Die Anzahl der zu betreuenden Kinder bedingt die Einstellung von mindestens sechs Fach- und Ergänzungskräften, vorzugsweise in Vollzeit-Anstellung. Aktuell betreuen wir 63 Kinder, wobei 50% der Kinder die erste Jahrgangsstufe besuchen. Ein weiterer großer Anteil besucht die 2. Jahrgangsstufe und lediglich knapp ein Viertel der Kinder besuchen die 3. und 4. Jahrgangsstufe. Das pädagogische Personal besteht aktuell aus insgesamt sechs Fach- und Ergänzungskräften sowie einem SPS-Praktikanten (Ausbildung zum Kinderpfleger).
Handlungskompetenz und Fachwissen gelten als Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der Erziehungs- und Entwicklungsaufgaben im Kontext des Bildungsauftrags. Im Weiteren verfügt das pädagogische Personal über die sogenannten Schlüsselkompetenzen. Eine Weiterentwicklung des Hortes im Team und mit den Kooperationspartnern bedingt ein hohes Maß an Kommunikations-, Beziehungs-, Kritik- und Konfliktfähigkeit.
Die beschäftigten Fach- und Ergänzungskräfte sind wie folgt qualifiziert:
• Einrichtungsleiterin in Vollzeit:
staatl. anerkannte Erzieherin, Kindheitspädagogin B. A.
• Stellvertretende Einrichtungsleiterin in Teilzeit:
staatl. anerkannte Erzieherin, Dipl.-Sozialpädagogin (FH)
• Fachkraft in Vollzeit:
Erziehungswissenschaftlerin M. A.
• Ergänzungskraft in Vollzeit:
Kinderpflegerin
• Ergänzungskraft in Teilzeit:
Kinderpflegerin
• Ergänzungskraft in Teilzeit:
Kinderpflegerin
• SPSII-Praktikant in Vollzeit
Ergänzend ist zu erwähnen, dass das Team von zwei Hauswirtschaftskräften unterstützt wird, die sich um die Ausgabe der Speisen sowie die Reinigung der Küche und aller benötigten Materialien kümmern.
In unserer Einrichtung kann das sozialpädagogische Seminar als Teil der Ausbildung zum Kinderpfleger/zur Kinderpflegerin, ebenso wie das Anerkennungsjahr zum Erzieher/zur Erzieherin abgeleistet werden. Selbstverständlich sind auch andere Praktikant*innen jederzeit herzlich willkommen. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass Praktikantinnen im Hortalltag unterstützend tätig sind, jedoch nicht die Rolle einer Fach- oder Ergänzungskraft übernehmen können.
6.2 Teamarbeit
Unsere Zusammenarbeit im Team baut sich auf einem kooperativen und wertschätzenden Umgang miteinander auf. Eine positive Grundhaltung lässt uns auch die Herausforderungen, die die Eröffnung einer neuen Einrichtung mit sich bringt, meistern. Ein respektvoller Umgang innerhalb des Teams und ein offener Austausch über alle Belange und Themen der Einrichtung sind uns sehr wichtig. In den wöchentlichen Teambesprechungen diskutieren wir über pädagogische Inhalte und besprechen gemeinsame Planungen. Probleme und Konflikte werden konstruktiv geklärt und es wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Wir begegnen uns mit Offenheit, Humor und Mitgefühl. Bisher war unsere Arbeit im neuen Hort von hoher Flexibilität, Improvisation, einem hohen Maß an Eigeninitiative und Spontanität geprägt. Schritt für Schritt entwickeln wir gemeinsam neue Ideen, erarbeiten Regeln und verlieren dabei unser Ziel nicht aus den Augen.
Die folgende Grafik verdeutlicht unsere Vorstellungen/Inhalte von Teamarbeit:
6.3 Zielgruppe(-n)
Das pädagogische Angebot des Hortes richtet sich speziell an alle Kinder, die die Luitpold-Grundschule in Bad Aibling besuchen. Die Kinder befinden sich in den Jahrgangsstufen eins bis vier und sind in der Regel sechs bis zehn Jahre alt. Ihre Interessen, Bedürfnisse und Lebenslagen sind maßgeblich für die Gestaltung und Weiterentwicklung des pädagogischen Hortalltags. Wir orientieren uns im Alltag an den folgenden kindlichen Bedürfnissen.
• Gemeinschaft
• Geborgenheit
• Aktivität
• Kreativität
• Ruhe
• Bewegung
6.4 Raumkonzept
Der Hort an der Luitpoldschule erstreckt sich über zwei Etagen. Das Außenbild ist geprägt durch die Holzfassade und die großzügig angebrachten Fensterelemente. Durch die Bauweise des Hauses aus Holz und die lichtdurchfluteten Räume entsteht bereits beim Betreten des Gebäudes eine wohnliche Atmosphäre.
Im Erdgeschoss befindet sich ein Eingangsbereich, der zum Empfang der Kinder und Eltern dient. Neben dem Empfangstresen befinden sich dort verschiedene Informations-Elemente. Rechterhand des Eingangsbereichs befindet sich die Garderobe, die Platz für etwa 70 Garderobenplätze bietet. Auf der linken Seite befindet sich ein großzügig gestaltetes, behindertengerechtes Personal-WC. Vom Eingangsbereich gelangt man durch eine Glastür in das Foyer. Dort fallen einem zuerst die großzügige Holztreppe, die imposante Fensterfront auf der anderen Seite des Raumes und der große Sport-Kicker ins Auge. Vom Foyer aus ist der MINT-Raum erreichbar, ebenso wie der Personalraum und das Büro der Einrichtungsleiterin. Im Weiteren findet man vom Foyer aus den Weg ins Bistro, welches sich nur durch eine mobile Glaswand abgrenzt und somit die Möglichkeit bietet, den Raum bei Bedarf noch weiter zu vergrößern. Angrenzend an das Bistro befindet sich die Küche sowie ein kleiner Abstellraum. Das Obergeschoss ist über eine Treppe zu erreichen. Im Obergeschoss befinden sich die Toiletten für Jungen und Mädchen, die durch einen Vorraum zu erreichen sind. In diesem Vorraum befinden sich Regalfächer, die Platz für die Schulranzen bieten. Vom Vorraum aus gelangt man in den Flur. Der Flur führt in einen abgetrennten Bereich, der zum gemeinsamen Spielen und Puzzeln einlädt. Von dort aus gelangt man in den Kreativraum und in die Chill-Area, auch das Lager ist von dort aus zu erreichen. Außerdem befinden sich im Obergeschoss zwei Hausaufgabenräume, die zu einem großen Bewegungsraum umfunktioniert werden können.
Das Raumkonzept orientiert sich an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder nach Gemeinschaft, Geborgenheit, Aktivität, Kreativität, Ruhe und Bewegung. Der Ansatz der situations- und bedürfnisorientierten Hortarbeit bedingt die Öffnung der Räume und schafft damit ein möglichst großes Bildungs- und Lernangebot, das den Kindern frei zur Verfügung steht.
Das Gebäude verfügt über verschiedene Funktionsräume, die dieses ermöglichen. Durch mobile Trennwände in Bistro und Multifunktionsraum können die Räume individuell und situationsorientiert genutzt werden.
Nachfolgend sind die genaue Funktion und aktuelle Nutzung der Räumlichkeiten aufgeführt und teilweise mit Bildern aus dem Hortalltag zur Veranschaulichung dargestellt:
➢ Foyer: Die Kinder nutzen den Kicker und verwenden die Bücher in der Lese-Oase zur Unterhaltung. Das Sofa dient als Ort für individuelle Auszeiten allein oder in der Kleingruppe.
➢ Bistro: Die Kinder essen zu Mittag und nutzen diesen Bereich als Treffpunkt für gemeinsame Spiele, Kontakte und Gespräche.
Das Bistro wurde kurzerhand zum Konstruier-Bereich umfunktioniert. Hier ist die mobile Glaswand geöffnet, der Raum bietet in diesem Fall noch mehr Platz für freies Spiel, individuelles Gestalten und die Umsetzung kreativer Ideen.
Anmerkung: Diese Art der Raumnutzung ist im Bistro erst nach 14 Uhr möglich, wenn alle Kinder zu Mittag gegessen haben.
➢ MINT-Raum: Die Kinder bauen mit verschiedenen Baumaterialien wie LEGO, Kapla-Bausteinen und Playmobil. In diesem Raum befinden sich außerdem ein Forscherturm und eine Tafel.
➢ Kreativraum: Die Kinder gestalten und werken mit verschiedenen Materialien wie Wasserfarben, Papier, verschiedenen Stiften, Holz, Verpackungen, Naturmaterialien, etc.
➢ Chill-Area: Die Kinder hören Radio oder Hörspiele. Sie interagieren im Rollenspiel und können auf Sitzsäcken und Couch relaxen.
➢ Multifunktionsraum/Bewegungsraum/Hausaufgabenraum: Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben in einem der beiden Räume. Zugleich kann der Raum zu einem großen Bewegungsraum umfunktioniert werden. Den Kindern stehen Rollbretter, Matten, Seile, Hockeyschläger und Bälle zur freien Verfügung, das Material-Angebot soll stetig erweitert werden.
➢ Schulturnhalle: Freitags findet von 13 bis 14 Uhr Bewegungszeit in der Schulturnhalle statt. Die Begleitung erfolgt durch das pädagogische Fachpersonal.
➢ Vorplatz/Garten: Der großzügige Außenbereich mit Wiese und Asphaltplatz bietet den Kindern verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, wie z.B. Tischtennis spielen, klettern, schaukeln, Trampolin springen und Fußball spielen. Ein asphaltierter Weg lädt zur Nutzung der City-Roller ein. Im Garten befindet sich außerdem ein Hochbeet, das von Vertretern der Schule bepflanzt und bewirtschaftet wird. Es gibt verschiedene Sitzgelegenheiten und einen großen Pavillon, sowie Hängematten und Fußballtore. In der Nähe befinden sich ein Fußballplatz und ein Kinderspielplatz, der Kurpark sowie die Stadt-Bücherei.
7. Tagesablauf
Beginnend mit dem Ankommen der Kinder nach Schulschluss um 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und 13 Uhr findet das gemeinsame Essen statt. Anschließend ziehen sich die Kinder in die Räume zurück, die für die Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung stehen. Den Rest des Tages bis zur vertraglich vereinbarten Abholzeit verbringt das Kind entsprechend seiner persönlichen Interessen und Bedürfnisse, dabei kommt dem pädagogischen Personal eine offene, beobachtende und bei Bedarf unterstützende Haltung zu.
7.1 Mittagessen
Das warme Mittagessen wird von der Firma „FOOD BUTLERS“ geliefert. Eine Mahlzeit kostet 4,90€ (Stand: April 2023) und besteht aus einer Hauptspeise sowie einer Vor- oder Nachspeise. Das Mittagsangebot ist für die Eltern frei wählbar, d. h. sie entscheiden zu Beginn des Schuljahres, ob und an welchen Tagen sie es für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten. Ebenso besteht die Möglichkeit, Brotzeit oder vorgekochte Speisen in Wärmebehältern mitzugeben. Wir achten während des gemeinsamen Mittagessens auf eine angenehme Atmosphäre, um die Gelegenheit für Tischgespräche wahrnehmen zu können. Das Bistro bietet Platz für bis zu 40 Kinder, die sich auf insgesamt 5 Holztische verteilen können. In der Regel wird jeder Tisch von einer pädagogischen Fach- oder Ergänzungskraft begleitet. Die Kinder haben freie Platzwahl und schöpfen sich ihr Essen selbst auf den Teller. Dabei achten sie darauf, dass sie sich die Speisen in angemessenen Portionen nehmen – selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit für einen Nachschlag. Das pädagogische Personal achtet während der Essenszeit auf die Einhaltung der Tischmanieren, Gesprächsregeln und Umgangsformen, dient als Gesprächspartner oder Zuhörer. Nach dem gemeinsamen Essen ist jedes Kind dazu angehalten, sein benutztes Geschirr und Besteck auf den dafür vorgesehenen Wagen zu stellen. Erst danach übernehmen zwei Kinder den Tischdienst für die Gesamtgruppe. Es gilt, vergessenes Geschirr oder Gläser abzudecken, Kannen und Schüsseln einzusammeln sowie die Tische zu wischen. Der Speiseplan für die aktuelle Woche ist im Eingangsbereich zu finden und somit für Eltern und Kinder jederzeit einsehbar. An den Geburtstagen der Kinder wird der entsprechende Tisch mit Lichterketten, Kerzen und Servietten eingedeckt. Das Geburtstagskind darf
sich ein Geburtstagslied wünschen, welches gemeinsam angestimmt wird. Außerdem entscheidet das Geburtstagskind an diesem Tag über seine Tischgäste.
7.2 Hausaufgabenzeit
Nach einer etwa 20-minütigen Mittagspause an der frischen Luft beginnen wir mit den Hausaufgaben, die einen bedeutenden Anteil in unserem Hortalltag darstellen. Die Betreuung der Hausaufgaben findet ebenso wie das Mittagessen in drei Schichten – entsprechend der Ankommenszeit im Hort – statt. Im ersten Stock befindet sich der Multifunktionsraum, welcher in seiner Hauptfunktion als Hausaufgabenraum genutzt wird. Unsere Ziele der Hausaufgabenbetreuung sind die Hinführung zur selbstständigen Arbeit, die Begleitung und Hilfestellung bei der Erledigung sowie die Unterstützung einer schrittweisen Steigerung der Konzentrationsfähigkeit. Uns ist wichtig, eine ruhige Atmosphäre zu schaffen, so dass sich jedes Kind auf seine Arbeit konzentrieren kann. Die schriftlichen Hausaufgaben werden von Montag bis Donnerstag im Hort erledigt – das Zeitfenster beträgt je nach Klassenstufe zwischen 30 und 60 Minuten. Während dieser Zeit kann das Kind bei Fragen oder anderen Anliegen jederzeit auf eine pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft zurückgreifen. Am Freitag ist hausaufgabenfreie Zeit. Unser Ziel ist es diese freie Zeit für Aktivitäten, Freizeitangebote und Ausflüge zu nutzen. Um den Kindern, die ihre Hausaufgaben gern unbedingt auch am Freitag gleich nach der Schule erledigen möchten, diese Möglichkeit zu bieten, besteht grundsätzlich auch freitags die Möglichkeit in ruhiger Atmosphäre die Hausaufgaben zu erledigen. Freitags sind die Kinder dabei jedoch auf sich allein gestellt, d. h. es kann aus personellen Gründen keine Unterstützung der Hausaufgaben erfolgen. Grundsätzlich sind die Kinder dazu angehalten, im Sinne der Stärkung der Selbstständigkeit ihre Hausaufgaben möglichst selbstbestimmt und vollständig zu erledigen – wir kontrollieren keine Hausaufgabenhefte oder Ähnliches. Die Kontrolle hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit der im Hort erledigten Hausaufgaben obliegt den Eltern.
Ausblick: Innerhalb der Konzeptionstage im April 2023 wurde angedacht, die Struktur im Hortalltag weiter zu öffnen. Es ist geplant, die Zeit-Korridore für Mittagessen und Hausaufgaben so flexibel zu gestalten, dass die Kinder ihre Zeit im Hort entsprechend ihrer Bedürfnisse gestalten können. Exemplarisch würde das bedeuten, dass sich das Kind zuerst an die Hausaufgaben macht, danach etwas Freispielzeit wahrnimmt und erst danach sein Bedürfnis nach Nahrungsaufnahme stillt. Konkrete Umsetzungsmöglichkeiten und zugehörige Zeitfenster müssen jedoch erst weiter diskutiert und im Anschluss explizit ausgearbeitet werden.
7.3 Freispiel
Die verbleibende Zeit nach den Hausaufgaben bis zur Abholung steht den Kindern frei zur Verfügung. Jedes Kind hat die Möglichkeit von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch zu machen und sich entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse im Innenbereich oder Außengelände zu beschäftigen.
Die Hausaufgabenräume können durch eine Öffnung der Trennwand zu einem großen Bewegungsraum umfunktioniert werden. Somit besteht die Möglichkeit, dass gemeinsame Tänze, sportliche Aktivitäten oder andere Bewegungsangebote stattfinden können. Ebenso befindet sich im ersten Stock ein Kreativraum, der zum Basteln, Werken und Gestalten zur Verfügung steht. Dort können die Kinder ihrer Kreativität und Fantasie mit all ihren Sinnen freien Lauf lassen. Im anliegenden Zimmer befindet sich der atmosphärische, gemütlich gestaltete Rückzugsraum. Er bietet verschiedene Erholungsmöglichkeiten, beispielsweise beim Musikhören oder beim Entspannen auf den Sitzsäcken. Im Erdgeschoss gibt es die Möglichkeit, im MINT-Raum zu forschen und Neues zu entdecken. Eine Lego- sowie Playmobil-Ecke und die Kapla-Bauklötze laden zum Konstruieren und Gestalten ein, dabei sind den Kindern wenig Grenzen gesetzt. Das Bistro ist ein Treffpunkt für gemeinsame Tisch- und/oder Kreisspiele, um Kontakte zu knüpfen und sich auszutauschen. Im Foyer befindet sich neben der Lese-Oase ein Kicker, der zu jeder Zeit gern für sportliche Duelle zwischen den Kindern genutzt wird. Die Lese-Oase lädt zum Entspannen, Lesen oder Beobachten ein. Freitags steht uns von 13:00-14:00 Uhr die an das Gebäude angrenzende Schulturnhalle zur Verfügung.
In den Ferien bieten wir verschiedene Aktivitäten an, die größtenteils aus den Impulsen der Kinder entstehen. Gemeinsam planen wir Ausflüge (z. B. ins Kino, oder zum nahegelegenen Alpaka-Gehege) oder vertreiben uns die Zeit beim gemeinsamen Kochen und Backen.
8. Erziehungspartnerschaften
Die Erziehungspartnerschaften zwischen pädagogischem Personal und den Erziehungsberechtigten der zu betreuenden Kinder gilt als besonders bedeutungsvoll für den Verlauf der kindlichen Entwicklung. Erfolgreiche Erziehungspartnerschaften sind geprägt durch einen regelmäßigen Austausch und eine gelungene Kommunikation über Handlungsmöglichkeiten, die sich stets am Wohle des Kindes orientieren. Ebenso nimmt die Zusammenarbeit zwischen pädagogischem Personal und Lehrkräften Einfluss auf die Entwicklung der Kinder. Im Folgenden wird erläutert, wie sich die Erziehungspartnerschaften zwischen den drei Komponenten in unserer Einrichtung gestalten.
8.1 Elternarbeit
Um eine vertrauensvolle Basis für die Erziehungspartnerschaft herzustellen, findet ein Großteil der Kommunikation über den Entwicklungsverlauf der zu betreuenden Kinder durch persönliche Gespräche zwischen pädagogischem Personal und Eltern statt. Dies umfasst sowohl das klassische Tür- und Angelgespräch beim Abholen der Kinder als auch themengebundene Elterngespräche, die bei Bedarf seitens der einzelnen Erziehungsparteien eingefordert werden können und u. a. dazu dienen, mögliche Fördermaßnahmen gemeinsam zu thematisieren. Alternativ zum persönlichen Gespräch bietet sich die Option, die erziehungspartnerschaftliche Interaktion telefonisch oder via Mail herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten. Im Weiteren ist es uns ein großes Anliegen, die Eltern an den folgenden Angelegenheiten des Hortes nach Möglichkeit einzubinden:
• Festlegung der Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten
• Feststellung der Schließtage
• Planung und themenspezifische Gestaltung von Informationsveranstaltungen
Um den Eltern und ihren individuellen Interessen und Anliegen Gehör zu verschaffen, findet zu Beginn des Schuljahres ein Elternabend statt. Dieser dient zum kurzen Kennenlernen sowie zum Informationsüberblick und inkludiert nachfolgend die Wahl des Elternbeirats, welcher die elterlichen Interessen vertritt.
8.2 Kooperation Hort – Grundschule
Die Kommunikation zwischen schulischem Lehrpersonal und den pädagogischen Fachkräften des Hortes findet in unserem Arbeitsalltag dann Beachtung, wenn sie in einem bestimmten Maß begründet ist. Dieser Bedarf kann durch die Beobachtung besonderer Verhaltensweisen oder Entwicklungsauffälligkeiten notwendig erscheinen, die das Mitwirken aller Erziehungspartner erforderlich machen. Dabei genießt die Problemvermeidung oder -lösung stets oberste Priorität. Wir orientieren uns während des Lösungsprozesses an den Bedürfnissen und Anliegen des Kindes und binden sowohl die Eltern als auch das Kind in die Gestaltung der Lösungsmöglichkeiten mit ein.
Die Kooperation zwischen Hort- und schulischem Lehrpersonal befindet sich derzeit noch im Aufbau und soll sich stetig weiterentwickeln. Innerhalb der sogenannten „Kooperationstreffen“ tauschen wir uns über die folgenden Aspekte der Zusammenarbeit aus:
• Darstellung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schule und Hort
• Austausch zu Beobachtungen besonderer Kinder
• Gegenseitiger Besuch von Hort- und schulischem Lehrpersonal in der jeweiligen Alltagswelt
• Austausch über Hausaufgabenbetreuung (selbstgesteuertes Lernen, Hort als Bildungsort)
• Gemeinsame Teilnahme an Elternabenden und Informationsveranstaltungen
• Austausch und Festlegung gemeinsamer Ziele
• Austausch über die Möglichkeit zur Nutzung gemeinsamer Raumressourcen
• Klärung der Nutzung von Pausenhof und Festlegung der Zuständigkeiten (z. B. Aufsichtspflicht)
• Gemeinsame Planung zur Gestaltung des Außengeländes
Als besonders wertvoll für die Zusammenarbeit erachten wir auch die räumliche Nähe zur Schule, wodurch in Ausnahmefällen auch kurzfristige Absprachen möglich sind.
9. Beobachtung und Dokumentation von Entwicklungsaufgaben
Die regelmäßige Beobachtung und Dokumentation der kindlichen Entwicklungsaufgaben sowie der regelmäßige Austausch darüber ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Beobachtungen werden nicht nur verschriftlicht, sondern wie bereits erwähnt an Eltern oder bei Bedarf an das jeweilige Lehrpersonal kommuniziert. Die Dokumentation der Beobachtungen folgt einem festgelegten Prinzip, das in seiner Struktur auf wahrhaftigen Beobachtungen beruht und Interpretationen auszuschließen versucht. Um diese Objektivität zu gewährleisten, zählen die kontinuierliche Selbstreflexion sowie die wiederkehrende Reflexion im Team zu unseren wichtigsten Aufgaben.
10. Zusammenarbeit mit dem Träger
Der Träger des Hortes ist das FOKUS Familiennetzwerk e.V. Dieser ist für finanzhoheitliche und personalrechtliche Angelegenheiten zuständig. Alle Verwaltungsaufgaben werden von Vertreterinnen des Trägers in Zusammenarbeit mit der Hortleitung geregelt, was einen kontinuierlichen Austausch zwischen Träger und Hortpersonal bedingt. Mindestens einmal im Monat treffen sich Geschäftsführu ng und Einrichtungsleitung, um sich über aktuelle Themen auszutauschen, alle drei Monate findet die Quartalsplanung statt. Die Geschäftsführung nimmt regelmäßig an Teamsitzungen teil, um allgemeine Informationen transparent an das gesamte Hortpersonal zu v ermitteln und auf individuelle Anliegen des Hortpersonals eingehen zu können. Der Träger fordert und fördert Fort und Weiterbildungen der Mitarbeiter/innen, kooperiert mit der Fachberatung des Landratsamtes und wirkt impulsgebend für die fachliche Ausrich tung des Hortes. Der Informationsfluss mit der Stadt Bad Aibling läuft direkt über den Träger. Im Weiteren fungiert der Träger als Netzwerkpartner und stärkt bzw. erweitert so die Zusammenarbeit mit städtischen Vereinen und anderen (sozialen) Einrichtungen Um das Teambuilding auch außerhalb der Einrichtung verstärkt umzusetzen, finden mehrmals jährlich Teamausflüge statt, an welchen auch Trägervertreterinnen beteiligt sind. Auch hinsichtlich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Hort erhalten Einrichtungsleitung und das gesamte Team Unterstützung vom Träger.
11. Qualitätsmanagement
Im Bereich des Qualitätsmanagements ist die Dokumentation der pädagogischen Arbeit sowie der organisatorisch notwendigen Strukturen ebenso essenziell. Die gemeinsamen Teamsitzungen, welche zwei Mal wöchentlich stattfinden, werden protokolliert und zum Nachschlagen für verhindertes Personal in entsprechenden Ordnern aufbewahrt. Somit ist beispielsweise die Verteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten sowie Verantwortungsbereichen jederzeit überprüfbar. Die Verschriftlichungen dienen im Weiteren als Basis für die spätere Überprüfung der pädagogischen Arbeit durch verschiedene Methoden der Qualitätsentwicklung. So kann das eigene Leistungsangebot überprüft und bei Bedarf entsprechend angepasst werden. Durch wechselnde Bedürfnisse seitens Kinder, Eltern und/oder Personal sind nach Möglichkeit auch die Rahmenbedingungen umzugestalten und die Methoden der pädagogischen Arbeit zu verändern. Konzeptionelle Veränderungen – besonders im Bereich der Schwerpunktbildung – bedingen gründlichen Vorüberlegungen, die von allen Erziehungspartnern inklusive der Kinder gut überlegt und mitgetragen werden müssen.
Das Qualitätsmanagement beinhaltet neben den bereits erwähnten Aspekten folgende Methoden zur Qualitätssicherung:
• Die Erstellung einer Jahresplanung zu Beginn des Schuljahres – daran sind neben dem Team auch die Kinder und der Elternbeirat zu beteiligen (wird mit Beginn des neuen Schuljahres umgesetzt).
• Die Durchführung von Elternbefragungen zur Zufriedenheit und anderen spezifischen Themenbereichen (mind. 2x jährlich: 1x zu Beginn und 1x zum Ende des Schuljahres; die Teilnahme ist anonym und freiwillig / soll vor Ende des aktuellen Schuljahres erstmalig umgesetzt werden)
• Die Durchführung von Maßnahmen zur Selbst- bzw. Fremdevaluation (klassische Fortbildungen, Supervisionen, Coachings, Fachtagungen, Leitungskonferenzen etc.)
• Interne Befragungen/Gespräche zwischen einzelnen Mitarbeiter*innen: Teamsitzungen (2x pro Woche), Mitarbeitergespräche (1x pro Jahr), Anleitergespräche (1x pro Woche), Quartalsgespräche zwischen Einrichtungsleitung und Geschäftsführung
• Bedarfsabfrage zur Öffnungs- bzw. Betreuungszeit für das kommende Schuljahr (freiwillige Teilnahme)
Anbei exemplarisch das Ergebnis der kürzlich eingeholten Bedarfsabfrage zu den Betreuungszeiten für das Schuljahr 2023/2024:
Ausgegeben: 62 Formulare
Rücklauf bis zur angegebenen Frist: 48 Formulare
Ergebnis:
Montag 14:30 (21) 15:30 (13) 16:30 (5)
Dienstag 14:30 (21) 15:30 (13) 16:30 (6)
Mittwoch 14:30 (20) 15:30 (13) 16:30 (7)
Donnerstag 14:30 (22) 15:30 (10) 16:30 (5)
Freitag 14:30 (24) 15:30 (4) 16:30 (2)
Daraus ergeben sich für das neue Schuljahr von Montag bis Donnerstag drei Abholzeiten bis maximal 16:30 Uhr. Freitags wird der Hort aufgrund des zu geringen Betreuungsbedarfs bis 16:30 Uhr bereits um 15:30 Uhr schließen. Somit bestehen die aktuell geltenden Öffnungszeiten auch im neuen Schuljahr.
Unsere Hortkinder befinden sich stetig in einer altersgemischten und geschlechtsgemischten Gemeinschaft von bis zu 75 Kindern der ersten bis vierten Jahrgangsstufe. Durch das offene Konzept wird keine Gruppenstruktur in Form von einzelnen Hortgruppen gelebt, es gibt auch keine klassischen Gruppenräume. Somit steigen neue Kinder in einen offenen Prozess mit allen Kindern ein. Die Gruppendynamik ist in ständiger Bewegung, da Kinder täglich ihre Rollen und Freundschaften neu verhandeln. Unsere Erfahrung in diesem Jahr ist, dass sich neue Kinder schnell und positiv in die Gemeinschaft einfinden. Dies liegt wohl daran, dass sich die Kinder in keine feste Gruppe einfügen müssen, sondern den Entwicklungsprozess der Alltagsstrukturen sehr selbstbestimmt und offen (mit-) erleben und der Freiraum ihrem Bedürfnis nach Selbstbestimmung entspricht. Die freie Bewegung im Haus und in den Räumen ermöglicht den Kindern eine vorerst stille Beobachtung des Geschehens, die Möglichkeit zu spontaner Interaktion und Kooperation untereinander sowie eine unkomplizierte Kontaktaufnahme.
Bei der Eingewöhnung neuer Hortkinder orientieren wir uns am folgenden Standard (wurde zu Beginn des Schuljahres gemeinsam im Team erarbeitet):
Das neue Kind wird einer Bezugsfachkraft zugeteilt. Diese Fachkraft begrüßt das Kind an seinem ersten Tag im Hort und weist ihm seinen Platz in der Garderobe zu, zeigt ihm die Räumlichkeiten, erklärt den Tagesablauf und die Regeln im Hortalltag. Sie baut über die Interessen des Kindes eine Beziehung auf. Der Übergang von der Schule in den Hort ist dabei der wichtigste Zeitpunkt, um das Kind emotional zu empfangen und seine Befindlichkeiten zu erkennen. Durch eine sensible und achtsame Zuwendung baut die Fachkraft Vertrauen zum Kind auf und gibt ihm Sicherheit. Die Fachkraft nimmt Kontakt zu befreundeten Hortkindern der gleichen Klasse auf und bindet sie ins Geschehen mit ein. Das neue Hortkind wird beim gemeinsamen Mittagessen begrüßt und vorgestellt. Die Fachkraft sucht in der ersten Woche immer wieder das Gespräch zum Kind, erkundigt sich nach seinem Wohlbefinden, stellt gezielt Fragen und stärkt damit die Erzieher-Kind-Interaktion. Die Orientierungsgespräche sind eher von kurzer Dauer, werden aber regelmäßig in den Alltag eingebaut. Die Fachkraft beobachtet das „neue“ Kind im Hortgeschehen: Mögliche Beobachtungsinhalte sind: Wie nimmt das Kind Kontakt zu Erwachsenen und Kindern auf? Womit beschäftigt sich das Kind? Wie zeigt sich das Kind (Gefühlswelt)? Sie unterrichtet das Kollegium über ihre Beobachtungen und regt einen Austausch über die Beobachtungen im Team an. Sobald die Fachkraft das Kind als „angekommen“ wahrnimmt, kann sie einen intensiveren Austausch mit den Eltern initiieren, um sich ein Bild über deren Wahrnehmung und Eindrücke zu verschaffen und bereits erste Rückmeldungen über ihre Beobachtungen geben.
Vernetzung im Gemeinwesen als Merkmal des Qualitätsmanagements:
Bis heute konnten – besonders aufgrund der baulichen Verzögerungen – hauptsächlich Kontakte zu Vertretern der Stadt Bad Aibling, der städtischen freiwilligen Feuerwehr sowie des örtlichen Bauhofs hergestellt werden, was in der Notwendigkeit der Inanspruchnahme derer Hilfsangebote begründet liegt. Künftig ist es uns ein Anliegen unser Vernetzungsspektrum zu erweitern. Vorstellbar wäre an dieser Stelle die Kooperation mit einem nahegelegenen Seniorenheim.
Quellen:
Alle Angaben der vorliegenden Kurzkonzeption beruhen auf den fachlichen Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten:
https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachliche-empfehlungen/horte.php
(letzter Zugriff am 31.12.2021)
https://paedagogische-beziehungen.eu/leitlinien/
(letzter Zugriff am 07.04.2023)
Sonstige Quellen:
Schwippert, Knut / Kasper, Daniel / Köller, Olaf / Mc Elvany, Nele / Selter, Christoph / Steffensky, Mirjam / Wendt, Heike: Hrsg. 2020. TIMSS 2019. Mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern in Deutschland im internationalen Vergleich. Waxmann Verlag GmbH, S. 23