Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Möglichkeit 1: Überweisung auf unser Sparkonto
FOKUS-Familiennetzwerk e.V.
IBAN: DE30711600000000004073
Möglichkeit 2: Spenden sammeln zu Anlässen
Möchten auch Sie einen persönlichen Anlass nutzen, um FOKUS-Familiennetzwerk e.V. zu unterstützen?
Sammeln zu freudigen Anlässen wie z.B. Geburtstagsfeier
Sie überweisen den gesammelten Betrag
Ihre Gäste können direkt auf Ihrer Feier spenden, wenn Sie zum Beispiel ein eigenes Spendenbehältnis aufstellen. Sinnvoll ist es, wenn Sie Ihre Gäste bereits vorab in den Einladungen darüber informieren. Wenn Sie uns das gesammelte Geld anschließend per Überweisung zukommen lassen, erhalten Sie als Spendeninitiator/in über den Gesamtbetrag eine Zuwendungsbestätigung.
Wir versenden gern auch Zuwendungsbetätigungen an Ihre Gäste. Hierzu überweisen Sie uns bitte den Gesamtbetrag und geben uns eine Liste mit Namen, Adresse und Spendenbetrag der Personen, die eine Zuwendungsbestätigung erhalten sollen. Bitte beachten Sie, dass die Weitergabe der persönlichen Daten Ihrer Gäste deren Einverständnis voraussetzt. Gerne schicken wir Ihnen kostenlos Informationsmaterial über unseren Verein zu, welches Sie Ihren Einladungen beilegen oder auf Ihrer Feier auslegen können.
Kondolenzspende
Die Trauergäste überweisen einen Betrag
Vor der Trauerfeier
Bitte informieren Sie uns, dass Sie anlässlich eines Trauerfalls zu Spenden aufrufen möchten. Wir notieren Ihre Adresse, den Namen der verstorbenen Person, den Termin der Trauerfeier und das von Ihnen gewählte Stichwort. Dieses Stichwort ermöglicht es uns, eingehende Spenden Ihrem Aufruf zuzuordnen. Bitte verwenden Sie diesen Text für die Traueranzeige:
„Statt Blumen freuen wir uns über Spenden zugunsten vom FOKUS-Familiennetzwerk e.V.
DE30711600000000004073, Stichwort: Name des/der Verstorbenen“
Nach der Trauerfeier
Etwa drei Wochen nach der Trauerfeier schicken wir Ihnen eine Auflistung mit allen Namen der Spender und den eingegangenen Gesamtbetrag. Eine Nennung der einzelnen Beträge mit Namen ist uns laut Datenschutzgesetz untersagt. Über diesen Gesamtbetrag dürfen wir leider keine Zuwendungsbestätigung für Angehörige ausstellen, da er sich aus vielen Einzelspenden zusammensetzt und hierfür die jeweiligen Spender die Zuwendungsbestätigung erhalten. Hier richten wir uns nach den sehr strengen Vorschriften des Finanzamtes.
Ihre Trauergäste erhalten von uns einen Dankesbrief und eine Spendenquittung, sofern auf deren Überweisung eine vollständige Adresse angegeben war. Gerne können Sie uns fehlende Adressen nachreichen, das Einverständnis der Spender vorausgesetzt. Vielen Dank an Ihre Gäste.